Schokolade mit bitterem Beigeschmack

Trier/Bitburg · Ist ein Stundensatz von 32 Euro für einen Feuerwehrmann zu hoch? Das jedenfalls fand ein LKW-Halter, der 2011 einen Unfall auf der B 51 hatte. Er verklagte die Verbandsgemeinde Bitburg-Land, die ihm 3152 Euro an Personalkosten für den Feuerwehreinsatz in Rechnung stellte. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Trier gab der Klage des Mannes statt.

Trier/Bitburg. Tausende Liter flüssige Schokolade, verteilt auf der Fahrbahn der B 51: Ein polnischer Sattelschlepper, beladen mit Schokosoße, kippt im September 2011 in Höhe der Ausfahrt Nattenheim um. Die 34 Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren, hauptsächlich aus der Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land, sperren die Straße weiträumig ab, fangen Diesel auf und befördern die zähflüssige Schokomasse in den Straßengraben.
Ein Einsatz, den die VG dem Halter des Lastwagens in Rechnung stellte: 3152 Euro an Personalkosten. Zu viel, befand der Fahrzeughalter und klagte gegen den von der VG Bitburg-Land zugrunde gelegten Stundensatz von 32 Euro je Feuerwehrmann. Der Kläger argumentierte, dass dieser deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 20 Euro liege. Das Verwaltungsgericht Trier hat der Klage stattgegeben und die entsprechende Regelung in der "Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe- und Dienstleistungen der freiwilligen Feuerwehren in der VG Bitburg-Land" für rechtswidrig erklärt. Allerdings nicht, wie Heidi Heinen, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts, betont, weil die Verwaltungsrichter der Argumentation des Klägers gefolgt sind. Ob die VG Bitburg-Land für den Einsatz seiner Feuerwehrleute deutlich mehr verlange als andere Kommunen, überprüfte das Gericht gar nicht. Die Verwaltungsrichter prüften, ob der Stundensatz von 32 Euro auf einer "nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage" beruhe - und verneinten dies, da der Stundensatz in der Satzung pauschal parallel zum Entgelt eines Angestellten im öffentlichen Dienst, zuzüglich eines Aufschlags von 80 Prozent, festgelegt wurde.
Trotz mehrfacher Aufforderung sei die VG Bitburg-Land nicht in der Lage gewesen aufzuschlüsseln, wie sie auf die 32 Euro komme, erklärt Heinen. "Es gibt dazu auch keine Kalkulation", sagt Manfred Fandel, Abteilungsleiter des Ordnungsamts in der VG Bitburg-Land, "wir haben uns dabei an einer Mustersatzung des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebunds und des Innenministeriums orientiert."
Die Satzung besteht laut Gabriele Flach vom Gemeinde- und Städtebund bereits seit Jahrzehnten. Der Passus über die Personalkosten sei bislang nie infrage gestellt worden, so Flach, die vermutet, dass "der weit überwiegende Teil der rheinland-pfälzischen Kommunen" die Mustersatzung übernommen hat. "Man kann nicht einfach eine Mustersatzung übernehmen", sagt dagegen Gerichtssprecherin Heinen, "man muss sich immer überlegen, ob das in meinem Bereich überhaupt zutrifft." Die VG Bitburg-Land prüft nun, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Sollte bei einer Berufung das dann zuständige Oberverwaltungsgericht in Koblenz zu dem Schluss kommen, dass der entsprechende Passus unwirksam ist, müsste die VG Bitburg-Land nicht nur rund 1100 Euro an den Kläger zurückzahlen, sondern zahlreiche Kommunen im Land müssten ihre Regelungen über die Stundensätze ihrer Feuerwehren überarbeiten. neb

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