Schonzeit beachten

NEUENDORF. (fpl) In Reutherbach und Prüm ( TV vom 14. Januar) sind die Belastungen nach dem Giftunfall bei Neuendorf deutlich zurück gegangen. Kreisfischereiberater Herbert Schneider weist jedoch alle Angler auf die Schonzeit hin.

Es sei grundsätzlich richtig, dass in den Flüssen - wie vom TV gemeldet - wieder geangelt werden darf, merkt Herbert Schneider an. Trotzdem stellt der Kreisfischereiberater klar, dass "die betroffenen Abschnitte von Prüm und Reutherbach der Winterschonzeit unterliegen". Bis 15. März sei dort also die Fischerei verboten. Im Unterlauf der Prüm sieht die Sache anders aus: Ab der Staumauer Biersdorf darf, wie Schneider mitteilt, geangelt werden, soweit dort nicht auch Artenschonzeit bestehe. So schlimm der Giftunfall auch gewesen sei, sagt der Gewässer-Fachmann, die Begradigung der Flüsse im Zuge des B 51-Baus habe den Bächen "auf Dauer mehr geschadet als der Unfall mit der das Wasser belastenden Chemikalie". Dies habe er bei mehreren Untersuchungen festgestellt. Schneider: "Überall dort, wo die Bäche befestigt und begradigt waren, hat man auf hunderten Metern keinen Fisch registriert." Erst ein Stück unterhalb des Rasthofes Olzheim, wo sich die Prüm "aus ihrem Betonkorsett" befreit und natürliche Strukturen entwickelt habe, seien wieder Fische zu finden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort