Schütze muss 1800 Euro Strafe zahlen

Prüm · Nachbarschaftsstreit mit Folgen: Das Amtsgericht Prüm hat einen 33-jährigen Mann wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Er hatte in seinem Treppenhaus mit der Waffe einen Schuss abgefeuert.

Prüm. Unerlaubter Waffenbesitz: Dass der Angeklagte eine Schreckschusspistole hatte, ohne den notwendigen Waffenschein zu besitzen, kam erst durch einen schweren Streit mit seinen Nachbarn zutage.
Streit schwelte schon länger


Bereits seit einiger Zeit war es in dem Mehrfamilienhaus in der Verbandsgemeinde Obere Kyll zu immer stärkeren verbalen Auseinandersetzungen zwischen dem Angeklagten und einer benachbarten Familie gekommen. Bis die Situation schließlich eskalierte: Laut Anklage hielt der 33-Jährige nach einem weiteren Streit mit dem Nachbarn, der dabei im Treppenhaus stand, seine Schreckschusspistole durch den Türspalt in den Flur und drückte ab. Seitdem klagt der Nachbar über ein dauerndes Pfeifen im Ohr. Der Angeklagte gab die Tat zu, er habe jedoch, wie er sagte, "nur Schrecken erzeugen, aber niemanden verletzen wollen". Zudem sei die Tat eine Kurzschlussreaktion gewesen.
Das Gericht verzichtete nach seinem Geständnis auf die Aussagen der einbestellten Zeugen und verurteilte den Mann aufgrund des fahrlässigen "Führens einer unerlaubten Waffe" zu einer Geldstrafe von 1800 Euro, die er in 60 Tagessätzen zu 30 Euro abzahlen muss. Außerdem muss er für die Kosten des Verfahrens aufkommen und seine Schreckschusspistole abgeben.
Bereits mehrmals war der Angeklagte zuvor mit dem Strafgesetz in Berührung gekommen. Der Richter wies ihn deshalb noch einmal darauf hin, dass es sich hier um eine "schmale Gratwanderung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz" gehandelt habe.
33-Jähriger bereut die Tat


Zwar hatte sich der Mann die Schreckschusspistole schon vor einiger Zeit zugelegt, er habe jedoch die Verantwortung, sich ständig über neue Regelungen zum Thema Waffenbesitz zu informieren.
Dass der 33-Jährige allerdings gleich zu Beginn der Verhandlung gestanden hatte und die Tat offensichtlich bereute, wertete das Prümer Amtsgericht zu seinen Gunsten. kstl

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