Sechs-Kilo-Mann muss drei Jahre hinter Gitter

BITBURG. (iz) Drei Jahre Haft für den "Sechs-Kilo-Mann": Zu diesem Urteil kam das Schöffengericht Bitburg im Verfahren gegen einen 29-jährigen Drogenkurier aus Bayern.

Es war am 30. Dezember 2002: Beamte der Mobilen Kontrollgruppe der Zollbehörde hatten am Grenzübergang Steinebrück ihren Kontrollpunkt bezogen. Gegen 19.55 Uhr fuhr ein Golf auf die Kontrollstelle zu und drehte kurz davor auf einen Parkplatz ab.Rucksack mit Drogen steht im Straßengraben

Die Zollbeamten witterten, dass da etwas faul war, und machten sich auf dem Weg zu dem Mann, der vermeintlich ein dringendes Bedürfnis zu erledigen hatte. Doch die Beamten suchten die Umgebung ab. In einem Graben fanden die Zollfahnder einen Rucksack mit mehr als sechs Kilogramm Haschisch, 241 Gramm Marihuana, 100 Pillen der unterschiedlichsten Art und etwa 48 Gramm Kokain. Der Fahrer des Wagens leugnete, Besitzer der Tasche zu sein. Dennoch: Nach eingehenden Analysen und weiteren Überprüfungen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den arbeitslosen KFZ-Mechaniker. Vor Gericht legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Er selbst ist drogenabhängig, und sollte als Lohn für seine Drogenfahrt die Hälfte des Kokains erhalten. Über Handy hatte er den Auftrag von einem Dealer mit dem Spitznamen "J" bekommen. Auf dem Weg zurück von Holland nach Deutschland wurde der Angeklagte vom Zoll erwischt. Vor Gericht gab er an, dass er unbedingt eine Therapie machen will, "um von dem Zeug loszukommen". Das Geständnis wertete die Staatsanwaltschaft positiv. Er hätte aber auch ohne Geständnis dem Täter die Tat nachweisen können, sagte der Staatsanwalt und beantragte drei Jahre Haft für den Drogenkurier. Ein milderes Urteil wollte die Verteidigung erreichen. "Doch alleine bei einem Wirkstoffgehalt von 7,5 Gramm gibt es schon zwei Jahre", führte Werner von Schichau, Vorsitzender Richter des Schöffengerichts, im Urteil aus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort