Sechs Monate auf Bewährung für Ladendieb in Bitburg

Bitburg · Ein 34-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Bitburg wegen räuberischen Diebstahls und versuchter Körperverletzung verantworten. Dabei ist die Beute kaum der Rede wert.

Würden Sie für einen schwebenden Plastikball eine Gefängnisstrafe riskieren? Der Mann, der vor dem Amtsgericht Bitburg steht, scheinbar schon. Das kam laut Anklage so:

Dezember 2016: Der Angeklagte steht im Bitburger Kaufland vor einem Regal, der "Sensor Flying Ball" ist ihm aufgefallen - 17,99 Euro, eine Mini-Drohne, nicht mehr als ein Spielzeug. In nur wenigen Minuten wird er sich wegen diese Spielzeugs mit einer Kaufhausdetektivin und dem Leiter des Markts auf dem Parkplatz-Asphalt raufen. Der 34-Jährige nimmt den Ball aus der Verpackung, steckt ihn in die Jackentasche, den Karton stellt er zurück. Er geht zur Kasse, bezahlt ledliglich einige Lebensmittel. Eine Kaufhausdetektivin hat ihn bemerkt, spricht ihn an, ruft den Marktleiter. Wenn der Mann jetzt mit ihr geht, muss er den Ball zurückgeben und kommt mit einer geringen Geldstrafe und einem Hausverbot davon. Doch er ergreift die Flucht.

Er sprintet durch die erste automatische Schiebetür, die zweite öffnet sich zu langsam. Er läuft gegen das Glas, seine Einkäufe, Milch, Obst und Blumen, verteilen sich auf dem Boden. Als die Detektivin und der Marktleiter ihn zu fassen kriegen, stürzen alle drei durch die Tür auf den Parkplatz. Der Angeklagte rafft sich auf, schlägt mit der Faust nach der Frau, sie weicht aus, er kann fliehen. Wenig später findet die Polizei ihn.

Er habe den Ball für seinen zweijährigen Sohn stehlen wollen, sagt der Angeklagte vor Gericht. "Und was soll der mit dem Ding?", fragt Richter Udo May. "Er ist doch noch viel zu jung dafür!" Darüber habe er nicht nachgedacht, antwortet der Angeklagte. Er gesteht den Diebstahl, streitet aber ab, nach der Kaufhausdetektivin geschlagen zu haben: "Ich wollte mich nur befreien."

Doch die Zeugenaussage des Marktleiters widerspricht dem: "Er hat einen Arm aus der Jacke befreit und gezielt nach der Detektivin geschlagen." Die Frau selbst sagt aus, dass sie einem Faustschlag des Angeklagten ausweichen musste und er ihr deswegen entkam. Sie blieb unverletzt, der Marktleiter schlug sich beim Sturz auf den Asphalt ein Knie auf.

Die Verteidigung beantragt eine Geldstrafe von 1200 Euro. Es sei niemand verletzt worden, und das Diebesgut sei nicht viel wert. Außerdem habe der Angeklagte sich gewehrt, um der Festnahme zu entgehen, nicht um die Beute zu sichern. Darum habe er sich nur eines einfachen Diebstahls schuldig gemacht, nicht eines räuberischen Diebstahls.

Richter May sieht das anders: "Er hatte mehrere Gelegenheiten, sich der Beute zu entledigen. Aber er hat sie bis zuletzt behalten." Darum liege sehr wohl ein räuberischer Diebstahl vor. Da es sich jedoch um einen minderschweren Fall handele, der Angeklagte keine Vorstrafen habe und in ein geregeltes Familienleben zurückkehren könne, lautet das Urteil: sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

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