"Sehe ich so aus, als wäre ich Gott?"

Trier · Einer 42-jährige Luxemburgerin, die an einer "akuten Psychose" leiden soll, wird vorgeworfen, ihren Bruder in der Südeifel mit einem Küchenmesser attackiert zu haben.

Trier "Was haben Sie mir angetan. Weswegen sitze ich hier? Wegen Körperverletzung?", keift die Angeklagte den vorsitzenden Richter Armin Hardt an und schlägt mit beiden Fäusten auf den Tisch im Gerichtssaal.
Der Prozess gegen eine 42-jährige Luxemburgerin vor dem Trie rer Landgericht, die ihrem Bruder in einer Gartenlaube in der Südeifel ein Küchenmesser in den Rücken gerammt haben soll, beginnt mit einem Wutausbruch der Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft wirft der angeblich an einer Psychose erkrankten Frau vor, im Zustand der Schuldunfähigkeit ihren Bruder attackiert und verletzt zu haben.
Seit dem mutmaßlichen Verbrechen, das sich am 9. Oktober 2016 in der Südeifel ereignet haben soll, ist die Frau auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig in der forensischen Psychiatrie untergebracht. Die Staatsanwaltschaft will die 42-Jährige wegen dem mutmaßlichen Messerangriff nicht in einem gewöhnlichen Gefängnis, sondern mit einem Urteil dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen - zur Sicherung der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern.
Doch noch hat die dritte große Strafkammer am Landgericht noch nicht geklärt, was sich genau an diesem Oktobernachmittag in der Gartenlaube, in welcher der Bruder der Angeklagten gewohnt haben soll, abgespielt hat. Die Angeklagte bestreitet die Tat und auch jegliche verwandtschaftliche Beziehung zu dem Mann, den sie "Stinker" nennt.
Wie die Psychiaterin Dr. Sylvia Leupold erklärt, die im weiteren Verlauf der Verhandlung ihr psychiatrisches Gutachten zu der Angeklagten vorstellen wird, sei dieser verwirrende Aspekt auf die "akute Psychose" der Frau zurückzuführen.
Am ersten Verhandlungstag sagt ein Zeuge aus, dem die Frau nach dem mutmaßlichen Zwischenfall auf der Straße entgegengelaufen sein soll: "Sie war aufgeregt, aber ich konnte mich mit ihr unterhalten. Sie hat gesagt, ihr Bruder habe sie verprügelt und sie habe sich mit einem Küchenmesser gewehrt", erklärt der Zeuge, der dann gemeinsam mit der Frau zur Gartenlaube gegangen sein soll. "Dort kam ihr Bruder aus der Gartenlaube und schrie: ,Wer hat mir in den Rücken gestochen?‘"
Die Angeklagte bestreitet die Tat. Auf die Frage von Richter Armin Hardt, wie denn nur ihr Bruder zu der blutenden Verletzung am Rücken gekommen sei, antwortet die 42-Jährige bloß: "Sehe ich so aus, als wäre ich Gott?"
Wie die Angeklagte erklärt, habe der "junge Mann", dessen gleichlautender Familienname ihrer Meinung nach reiner Zufall sein soll, eine medizinische Behandlung durch die Rettungssanitäter, die der Zeuge alarmiert hatte, verweigert. Doch das Gericht kann das mutmaßliche Opfer der Messerattacke am ersten Verhandlungstag nicht befragen, da der zur Zeugenaussage vorgeladene Mann am Donnerstagvormittag nicht zur Verhandlung erscheint. Die Kammer will sein Erscheinen mit einem Vorführungsbefehl nun für den nächsten Verhandlungstag am Mittwoch, 5. April, erzwingen. Dann sollen auch die Rettungssanitäter sowie der Vermieter des mutmaßlichen Opfers als Zeugen gehört werden.

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