Sieben Jahre Haft für Vergewaltiger

Trier/Seiwerath/Mürlenbach · Wegen Vergewaltigung hat das Landgericht Trier einen 59-Jährigen aus dem Raum Prüm zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte die vor neun Jahren begangene Tat eingeräumt. Das Verbrechen konnte ihm erst 2015 anhand von DNA-Spuren zugeordnet werden.

Trier/Seiwerath/Mürlenbach. Dem zurückhaltend wirkenden Angeklagten würde man auf den ersten Blick eine brutale Vergewaltigungstat nicht zutrauen. Aber am Abend des 11. Mai 2007 war der Straßenbauer in Seiwerath bei Schönecken in das Haus einer alleinstehenden, damals 42 Jahre alten Frau eingedrungen, um sie dann zu vergewaltigen. Zur Tarnung hatte er sich zuvor einen Bettbezug um den Kopf gebunden.
Der Angeklagte: "Ich kannte sie nur vom Sehen und wusste, dass sie dort alleine lebt." Nach reichlich Bier und Schnaps, konsumiert an einem Fischteich bei Densborn, habe er sie bewusst aufgesucht, um über sie herzufallen. In seiner Ehe laufe sexuell fast nichts mehr.
Die Frau hatte ihm dann arglos geöffnet, als er angab, wegen einer Autopanne telefonieren zu wollen. "Wenn ich nicht so einen besoffenen Kopp gehabt hätte, wäre das nicht passiert. Aber so ist es plötzlich über mich gekommen", sagt der Angeklagte und entschuldigt sich bei der heute 51-Jährigen, die ihm als Nebenklägerin im Saal gegenübersitzt. Staatsanwalt Stephan Parent wirft dem Mann eine Vergewaltigungstat mit verschiedenen sexuellen Handlungen vor. "Unmittelbar nach Betreten des Hauses hat er dem Opfer die Kleider vom Leib gerissen, sie an den Haaren ins Wohnzimmer geschleppt und dort mit roher Gewalt versucht, das Opfer zu vaginalem und oralem Geschlechtsverkehr zu zwingen", heißt es in der Anklageschrift.
Die Tat als solche räumt der Angeklagte vor der dritten großen Strafkammer ein, aber an die Details will er sich nicht mehr erinnern können. Er habe durch den Alkohol "einen Filmriss gehabt".
Im Gegenzug verliest Vorsitzender Armin Hardt ein Gesprächsprotokoll des psychiatrischen Sachverständigen Prof. Wolfgang Retz. In dem Gespräch hatte der Angeklagte die Tat detailgenau geschildert. Eine Tatschilderung, wie sie von der als Zeugin befragten Nebenklägerin nochmals bestätigt wird. Über Jahre tappte die Polizei nach dem Geschehen von Seiwerath im Dunkeln.
Selbst 700 DNA-Proben von Männern aus der Umgebung von Seiwerath hatten nicht weitergeholfen. Im Prinzip war der Straßenbauer somit längst auf der "sicheren Seite". Doch dann wurde ihm sein verhängnisvolles Zusammenspiel von Alkohol und sexueller Gier im vergangenen Jahr zum Verhängnis.
Am 6. Mai 2015 verurteilte ihn das Amtsgericht Bitburg wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen jungen Frau zu zwei Jahren Haft und einer Zahlung an das Opfer. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Wie alle verurteilten Sexualstraftäter musste der Angeklagte anschließend eine DNA-Probe abgeben. Im Dezember 2015 "klingelte" es dann beim Landeskriminalamt, wo die Probe mit allen dort eingelagerten DNA-Proben verglichen wurde: Die DNA des in Bitburg verurteilten Täters stimmte mit den 2007 am Tatort Seiwerath gesammelten Proben überein. Der Straßenbauer aus der Westeifel war überführt.
Dass er sich nach der Festnahme möglicherweise verplapperte und noch eine Vergewaltigung aus dem Jahr 1988 einräumte, spielte dagegen im jüngsten Verfahren keine Rolle mehr: Die Tat in Mürlenbach ist verjährt, das Opfer, eine Gerolsteiner Gastwirtin, ist inzwischen verstorben.
Staatsanwalt Parent beantragt am Ende sieben Jahre Haft für die Tat von Seiwerath, aus denen zusammen mit dem Urteil von Bitburg eine Gesamtstrafe von acht Jahren zu bilden sei.
Dabei verweist er insbesondere auf die Brutalität des Vorgehens und die Aussage des psychiatrischen Gutachters, wonach der alkoholgewohnte Angeklagte bei der Tat gezielt und steuerungsfähig gehandelt habe. Dem schließt sich die Anwältin Ursula Wolters als Vertreterin der Nebenklägerin an.
Mit Hinweis auf das Geständnis beantragt Verteidiger Albert Haken sechs Jahre Haft. Die goldene Mitte findet die Kammer nach kurzer Beratung mit sieben Jahren Haft. Vorsitzender Hardt zum Verurteilten: "Nutzen Sie diese Zeit für eine Alkohol- und Sexualtherapie!"
Erklärungen beider Seiten gibt es nach der Urteilsverkündung noch nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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