Sohn verprasst Vermögen des dementen Vaters

Bitburg · Ein Mann aus der Eifel ließ sich zum Betreuer seines demenzkranken Vaters bestellen - und gab anschließend dessen gesamtes Vermögen von rund 171 000 Euro aus. Das Amtsgericht Bitburg hat den 57-Jährigen wegen gewerbsmäßiger Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, die auch noch weitere Delikte mit einschließt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bitburg. "So makaber es auch klingt: Für Sie hätte es heute nicht besser kommen können", findet Richter Udo May nach der Urteilsverkündung im Amtsgericht in Bitburg deutliche Worte in Richtung des Angeklagten. "Das Urteil liegt im unteren Bereich des Vertretbaren. Aber Sie sollen noch eine Perspektive für Ihre Zukunft haben."
Der 57-jährige Mann sieht den Richter nur stumm an, nickt ein wenig. Der Prozess verläuft schnell: Bereits vorab sind sich die Parteien einig und der Angeklagte gesteht über seinen Verteidiger alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Er gibt zu, dass er das Vermögen seines an Demenz erkrankten Vaters von insgesamt 171 000 Euro für sich selbst verwendete. Auch von der Rente seines Vaters gab er 21 000 Euro für seine eigenen Zwecke aus. Von dem Geld kaufte er sich unter anderem ein Auto, bestritt seinen Lebensunterhalt, tilgte einen Teil seiner Schulden und baute sein Bistro zu einem Restaurant um.
Diese Taten beging der Eifeler nicht alleine, sondern mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Gegen sie wurde in der Zwischenzeit gesondert ermittelt und bereits verhandelt: Die Frau wurde ebenfalls wegen gewerbsmäßiger Untreue verurteilt. Der Angeklagte war der Betreuer des an Demenz erkrankten Vaters und lebte mit ihm und seiner Lebensgefährtin in der Eifel. Das heute 88-jährige Opfer wohnt mittlerweile in einem Altenheim und hat auch einen neuen Betreuer.
Staatsanwalt Arnold Schomer findet im Gericht für die Tat des Angeklagten klare Worte: "Den kranken Vater wie eine goldene Gans auszunehmen, ist besonders perfide."
Andererseits spreche das Geständnis für den Angeklagten, ebenso wie die "erhebliche Mitschuld der ehemaligen Lebensgefährtin sowie die Tatsache, dass der Fall bis zu vier Jahre zurückliegt."
Er fordert eine verhältnismäßig geringe Strafe: eine Einzelstrafe von zwei Jahren, die auf eine bereits bestehende Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren angerechnet wird.
Diese wurde vom Landgericht Trier im Jahr 2010 unter anderem wegen Vergewaltigung der Lebensgefährtin und Trunkenheit am Steuer ausgesprochen und solle sich nun auf vier Jahre erhöhen. Verteidiger Johannes Klotz schließt sich dieser Einschätzung an, die Kammer kommt der Forderung des Staatsanwalts mit ihrem Urteil nach. Es ist rechtskräftig.
Das Vorstrafenregister des Angeklagten ist lang, etwa 25 Fälle sind darin aufgezeichnet. Vor allem wegen Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde er mehrmals verurteilt. "Die Kriminalität zieht sich bei dem Angeklagten wie ein roter Faden durch", sagt May. Insgesamt hat der Mann bereits rund acht Jahre in Haft verbracht, weitere Jahre werden nun folgen.
Der Richter redet am Ende der Verhandlung auf den Angeklagten ein: "Es wäre wünschenswert, wenn Sie nun dem Gerichtssaal fernblieben. Sie bewegen sich langsam auf das Rentenalter zu - reißen Sie jetzt das Ruder herum!"

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