Speicherer VHS-Chefin klagt erfolgreich gegen Entlassung – Polizei ermittelt auch gegen sie

Trier/Speicher · Ex-Bürgermeister Rudolf Becker hätte die Leiterin der Volkshochschule Speicher nicht entlassen dürfen. Nach Ansicht des Trierer Arbeitsgerichts war es kein Kündigungsgrund, dass sie die Polizei nach Bekanntwerden der Untreue-Vorwürfe über Vorkommnisse im Rathaus informierte.

 Rudolf Becker (CDU), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Speicher, freut sich, dass CDU und FDP eine Koalitionen bilden können. Die große Koalition habe gut und geräuchlos gearbeitet. Doch in solchen großen Koalitionen würden die Konturen der Parteien glattgeschliffen, während die kleinen Parteien am Rande wachsen. "Wir haben gut zusammengearbeitet, aber dennoch bin ich der Meinung, dass große Koalitionen die Ausnahme bleiben sollten."

Rudolf Becker (CDU), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Speicher, freut sich, dass CDU und FDP eine Koalitionen bilden können. Die große Koalition habe gut und geräuchlos gearbeitet. Doch in solchen großen Koalitionen würden die Konturen der Parteien glattgeschliffen, während die kleinen Parteien am Rande wachsen. "Wir haben gut zusammengearbeitet, aber dennoch bin ich der Meinung, dass große Koalitionen die Ausnahme bleiben sollten."

Foto: Redaktion

Nicht nur Zeitung und Rundfunk sind da. Auch Vertreter des Verbandsgemeinderats sind ins Trierer Arbeitsgerichts gekommen, um sich aus erster Hand über den Fortgang einer Geschichte zu informieren, wie sie in Speicher nicht alle Tage passiert. Es geht dabei um Rudolf Becker (CDU), den Ex-Bürgermeister der Verbandsgemeinde Speicher, der im Verdacht steht, Geld der Volkshochschule (VHS) für Politiker-Reisen nach Rom und London veruntreut zu haben. Und es geht um die Ex-Geschäftsführerin besagter VHS.

Becker hatte der 60-Jährigen, die zudem seine Chefsekretärin war, kurz vor Ende seiner Amtszeit fristlos gekündigt. Grund dafür war offenbar, dass sie mit einem Speicherer Polizisten über Geschehnisse im Rathaus gesprochen hatte. Ein Gesprächsprotokoll existiert laut Richterin und Direktorin des Arbeitsgerichts, Uta Lenz, nicht. Der genaue Inhalt der Unterhaltung ist daher ungewiss.

Wurden Beweise vernichtet?

Doch soll die VHS-Chefin dem ihr vertrauten Gesetzeshüter laut Polizei-Vermerk mitgeteilt haben, dass ein hoher Verwaltungsangestellter nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Keller Akten geschreddert habe und dass die Festplatte von Beckers Computer manipuliert worden sei.

Folge dieses Gesprächs waren Hausdurchsuchungen im Rathaus und beim Bürgermeister zuhause. "Herr Becker hat das Vertrauensverhältnis danach gestört gesehen", sagt die Anwältin der beklagten Verwaltung, die nun vor Gericht allerdings nicht mehr von (dem gar nicht anwesenden) Rudolf Becker, sondern von seinem Nachfolger Manfred Rodens (CDU) vertreten wird.

Die Frage, die die Richterin Uta Lenz beantworten soll, lautet: War die Kündigung rechtens? Ihre Antwort könnte kaum deutlicher ausfallen. "Wenn es nicht ohnehin ihre Pflicht war, die Polizei zu informieren, dann war es zumindest keine Pflichtverletzung, die nach 43 Jahren eine fristlose Kündigung rechtfertigt", sagt Lenz. Schließlich habe die Angestellte auch ein Treueverhältnis zur Verbandsgemeinde. Und Becker habe nun einmal einen Fehler gemacht. Die Staatsanwaltschaft ermittle schließlich immer noch. Und zwar auch gegen die Klägerin selbst, die wohl inzwischen bereut, nicht schon viel früher zur Polizei gegangen zu sein.

Ermittlungen gegen Klägerin

Wenn das Vertrauensverhältnis gestört war, hätte man die 60-Jährige für die restlichen Wochen von Beckers Amtszeit hausintern versetzen können, findet Lenz. Und sie macht deutlich, dass die VG bei einem Vergleich nicht billig davonkäme. Eine gütliche Lösung finden die Parteien trotz Besprechungspause keine. Wie nach Lenz' deutlichen Worten zu erwarten, gibt das Gericht der Klage statt.

Wenn die Verwaltung nicht in Berufung geht, ist die Kündigung damit ungültig und die 60-Jährige kann ins Speicherer Rathaus zurückkehren.

Extra Ermittlungen

Die Ermittlungen gegen Becker dauern laut Staatsanwaltschaft an. Die Kripo wertet aktuell noch Rechnungen und Zahlungsflüsse zu den Reisen aus. Ermittelt wird auch gegen die von Becker entlassene VHS-Geschäftsführerin. "Ihr wird vorgeworfen, die durch die beiden Reisen entstandenen Rechnungen auf Anweisung vom Konto der VHS beglichen zu haben, obwohl ihr klar gewesen sei, dass diese Verwendung zweckwidrig gewesen sei", teilt der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen mit. Da die Frau gegen ihre Vermögensbetreuungspflicht verstoßen haben könnte, sei eine Strafbarkeit wegen Untreue zu prüfen. Weitere Beschuldigte gibt es nicht. kah

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