Staatsanwalt beklagt Mauschelei auf allen Ebenen

Trier/Stadtkyll · Betrug ohne Betrogene? Das Verfahren gegen den ehemaligen Stadtkyller Ortsbürgermeister und den Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Obere Kyll vor dem Amtsgericht Trier wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug ist eingestellt worden. Die Beklagten müssen eine Geldauflage von 500 und 2000 Euro bezahlen.

Trier/Stadtkyll. "Es sieht so aus, als wäre insgesamt gemauschelt worden. Das Projekt sollte auf Teufel komm raus auf allen Ebenen realisiert werden", sagt der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Damit bringt er auf den Punkt, was vor dem Amtsgericht Trier (der TV berichtete) immer deutlicher wird: Eine Betrugsabsicht lässt sich weder dem damaligen Stadtkyller Ortsbürgermeister Nikolaus Simon noch Karl Müller, dem Leiter des Bauamts der Verbandsgemeinde Obere Kyll unterstellen, geschweige denn beweisen. Deshalb stimmt er am Ende auch einem Vergleich zu. Das Verfahren gegen die beiden Angeklagten wird gegen eine Geldauflage von 500 Euro für Nikolaus Simon und 2000 Euro für Karl Müller eingestellt.
Die Beweisaufnahme hat unterdessen einen klaren Blick auf die Förderpraxis eröffnet, wie sie vermutlich hundertfach passiert. Kurz zum Sachverhalt: Die Gemeinde Stadtkyll plante für rund 100 000 Euro einen Gehweg entlang einer Straße zum Landal Green Park. Ein wichtiges Projekt, um die Sicherheit der Fußgänger dort zu verbessern. Dafür beantragte die Gemeinde 2006 eine Förderung beim rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium in Höhe von 60 Prozent. Die restlichen 40 Prozent sollte der Landal Green Park beisteuern. Denn laut Beschluss des Gemeinderats durfte das Vorhaben das verschuldete Dorf kein Geld kosten. So wurde es auch der Kommunalaufsicht in Daun und dem Wirtschaftsministerium mitgeteilt.
Doch in Mainz stolperte man über eben jenen fehlenden Eigenanteil. Zumindest zehn Prozent muss der Ort selbst aufbringen, damit ein Landeszuschuss möglich ist. Nach einem Telefonat zwischen dem Ministerium und der VG wird der Antrag entsprechend geändert, zwei Seiten ausgetauscht. Die Spende von Landal verschwindet, stattdessen steht ein kreditfinanzierter Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe darin. Damit sind die Vorgaben des Gesetzes erfüllt, die Förderung kann fließen.
Spende ist nicht gleich Spende


Doch wenn die Spende von Landal nach wie vor zweckgebunden für den Gehweg vorgesehen war, hätte die Gemeinde ihn angeben müssen. Dann - so berichtet es Birgit Leonhardt, damalige Referentin im Wirtschaftsministerium im Zeugenstand - wäre er auf den zu fördernden Betrag angerechnet worden. Das Land hätte also nicht mehr 60 Prozent von 100 000 Euro, sondern nur noch 60 Prozent von 60 000 bezuschusst - eine Differenz von 24 000 Euro. Deshalb wurde die Staatsanwaltschaft aktiv und ermittelte wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug.
Doch dass sich die Spende von Landal einfach in Luft aufgelöst hat, glaubte wohl selbst beim Ministerium niemand - auch wenn das keiner der von dort geladenen Zeugen explizit bestätigen will. Aber auf die Frage, ob sie sich von der Gemeinde betrogen fühlen, antwortet die damalige Referentin Leonhardt mit einem "das würde ich so nicht sagen". Auch der Sachbearbeiter verneint.
Gegen den Verdacht eines vorsätzlichen Betrugs spricht auch die Tatsache, dass eine Spende von Landal schließlich in der Schlussabrechnung wieder auftaucht: Neben den 60 Prozent vom Land und zehn Prozent der Gemeinde ist eine Zuwendung von Landal in Höhe von rund 30 000 Euro vermerkt. Daraufhin wird das Ministerium tätig und fordert die zu viel gezahlte Förderung samt Zinsen zurück. Diese Zahlungen sind inzwischen geleistet, mit dem nun getroffenen Vergleich ist das Verfahren abgeschlossen.

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