Staatsanwaltschaft ermittelt weiter nach Unfalltod im Cascade-Bad

Bitburg · Vor fast genau einem Jahr kam es im Bitburger Cascade-Schwimmbad zu einem tödlichen Unfall: Ein dreijähriges Mädchen ist im Erlebnisbecken ertrunken. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft Trier. Um den Fall endgültig abzuschließen, muss noch geklärt werden, ob den Betreiber des Bads eine Mitschuld trifft.

 Aktenmappe der Staatsanwaltschaft (Symbolfoto)

Aktenmappe der Staatsanwaltschaft (Symbolfoto)

Foto: Friedemann Vetter

Bitburg. Für eine Mutter ist der Tod des eigenen Kindes wohl das Schlimmste, was passieren kann. Eine Frau aus dem Altkreis Prüm hat diese Tragödie vor einem Jahr im Bitburger Cascade-Schwimmbad erlebt. In einem unbeobachteten Moment ist ihr ihre dreijährige Tochter entwischt - und konnte von den Rettungskräften nur noch tot aus dem Erlebnisbecken geborgen werden. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft Trier. "Wir müssen prüfen, ob jemand seine Pflichten verletzt hat und ob, wenn er sie beachtet hätte, der Tod des Kindes hätte vermieden werden können", sagt der leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer. Auch für ihn ist es kein alltäglicher Fall. Es war der erste tödliche Unfall in einem Bad der Region.

Mitte September 2010 wurde das Verfahren gegen die Mutter eingestellt. Ende Mai wurde auch das Verfahren gegen den Bademeister eingestellt, der am Unglückstag im Dienst war. "Ihm war kein Verschulden nachzuweisen", sagt Brauer. Offen ist noch die Frage, ob dem Betreiber des Bads, einer Tochtergesellschaft der Stadt Bitburg, ein Vorwurf zu machen ist. "Es geht um die Fragen wie: Wie viele Bademeister müssen im Dienst sein, werden diese ausreichend überwacht und wo müssen sie sich aufhalten", sagt Brauer. Mit diesen Spezialfragen wurde ein Sachverständiger beauftragt. Sein Gutachten wird in den kommenden Monaten erwartet.

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