Staatsanwaltschaft wirft Ex-Bürgermeister der VG Speicher Untreue vor – zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert

Speicher/Trier · Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen den ehemaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Speicher, Rudolf Becker (CDU), beim Amtsgericht Bitburg einen Strafbefehl wegen Untreue in zwei Fällen beantragt. Sie fordert zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Wie Recherchen des Trierischen Volksfreunds bereits im Mai 2014 gezeigt hatten, hat Becker Geld der Volkshochschule (VHS) Speicher verwendet, um mehrtägige Fahrten nach Rom (2012) und London (2013) zu organisieren. An diesen Fahrten nahmen neben ihm und seiner Frau leitende Verwaltungsangestellte, Ortsbürgermeister, Politiker und deren Ehefrauen teil.

Nachdem das Ermittlungsergebnis der Kriminalinspektion Wittlich vorliegt, hält die Staatsanwaltschaft Trier Becker für hinreichend verdächtig, als Verbandsgemeindebürgermeister Geld der Volkshochschule Speicher veruntreut zu haben. Finanziert wurden die Reisen nach Aussagen mehrerer Teilnehmer zum einen über einen Eigenanteil, den sie im Voraus bezahlten. Allerdings reichte dies laut Staatsanwaltschaft nicht, um die Reisekosten zu decken.

Die Romfahrt verursachte ein Minus von etwa 4300 Euro, die Londonreise eines von 5100 Euro. Diese Fehlbeträge wurden mit dem Geld der VHS ausgeglichen. "Die Reisen hätten nur dann als Reisen der VHS deklariert werden können, wenn sie öffentlich ausgeschrieben worden wären - wenn sie also für jeden zugänglich gewesen wären - und zudem kostendeckend. Das war alles nicht der Fall", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. Es bestehe der hinreichende Verdacht, dass Herrn Becker dies bekannt war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm daher vor "unter Missbrauch seiner Befugnisse als Amtsträger gegen die ihm obliegende Vermögensbetreuungspflicht verstoßen zu haben". An dieser Sichtweise ändert sich auch nichts dadurch, dass Becker die 9400 Euro im September 2013 aus eigener Tasche zurückzahlte, nachdem bei einer Prüfung durch die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm beanstandet worden war, dass Geld fehlte.

Wenn das Amtsgericht Bitburg den Strafbefehl erlässt, hat der Ex-Bürgermeister die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. In diesem Fall käme es zu einer Gerichtsverhandlung. Dies wäre auch dann der Fall, wenn das Amtsgericht Bedenken hätte, den Strafbefehl zu erlassen. Becker konnte gestern noch nicht sagen, ob er Einspruch einlegen wird. Ihm liege noch kein Strafbefehl vor. Laut Amtsgericht steht die Prüfung noch aus.

Der damals 66-jährige Bürgermeister hatte bereits vor Bekanntwerden der Vorwürfe angekündigt, nicht mehr zu kandidieren. Die Ermittlungen gegen die ehemalige Geschäftsführerin der Volkshochschule Speicher wurden gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, da der "Schwerpunkt der Verantwortung" laut Fritzen bei Becker lag. Ihr war vorgeworfen worden, die durch die beiden Reisen entstandenen Rechnungen auf Anweisung des Bürgermeisters vom VHS-Konto beglichen zu haben - obwohl auch ihr klar gewesen sei, dass dies zweckwidrig war. Die Ermittler warfen ihr vor, gegen ihre Vermögensbetreuungspflicht verstoßen zu haben.

Hintergrundinformation zum Strafmaß bei Untreue: Untreue wird nach § 266 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe nach §§ 266 Abs. 2, 263 Abs. 3 Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt - unter anderem - in der Regel dann vor, wenn der Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht (§§ 266 Abs. 2, 263 Abs. 3 Nr. 4).