Kommunalpolitik Stadt Bitburg bessert nach, für Handwerker wird’s günstiger

Bitburg · Schreiner, Heizungsbauer & Co müssen jetzt doch nicht 35 Euro zahlen, wenn sie in der Fußgängerzone etwas ausliefern.

 Wer als Handwerker was in Bitburgs Fußgängerzone zu tun hat, musste 35 Euro für eine Parkgenehmigung bezahlen.

Wer als Handwerker was in Bitburgs Fußgängerzone zu tun hat, musste 35 Euro für eine Parkgenehmigung bezahlen.

Foto: TV/Dagmar Schommer

Da hat die Stadt schnell reagiert: Ab sofort können Handwerker, die in der Fußgängerzone etwas auszuliefern oder zu montieren haben, wieder kostenfrei vor ihrem Einsatzort parken. Das war kurzfristig anders.

Nach der neuen Sondernutzungssatzung mussten Handwerker seit Anfang des Jahres 35 Euro zahlen, um eine Ausnahmeerlaubnis zu bekommen. Dagegen haben sich die Handwerker gewehrt – und die Freie Bürgerliste hat im Stadtrat richtig Druck gemacht. „Das kann so nicht bleiben“, forderte FBL-Chef Manfred Böttel und bekam dafür direkt Zuspruch von seinen Ratskollegen (der TV berichtete).

Am Montag hat sich nun Bürgermeister Joachim Kandels mit Vertreter der sechs Ratsfraktionen getroffen und die Angelegenheit besprochen. „Mir war wichtig, dass für einen einmaligen Einsatz in der Fußgängerzone nicht der geltende Mindestsatz zu zahlen ist“, sagt Kandels und erklärt, dass die Verwaltung auch ab sofort so verfahre. Heißt: Handwerker rufen wir zuvor an und sagen, wo sie etwas auszuliefern haben und hinterlassen ihr Nummernschild. Das wird dann an die Politessen weitergeleitet, so dass es keinen Strafzettel gibt.

Erst wer längere Zeit – also mehr als einen Tag – in der Fußgängerzone öffentliche Verkehrsfläche belagert, muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Also etwa Firmen, die Baukräne, Container oder Bauwagen vor einer Baustelle aufbauen. An dieser Stelle soll die neue Sondersatzung also genau so greifen, wie angedacht: Damit werden mindestens 35 Euro pro Woche fällig – je nach dem, wie viel Platz in Anspruch genommen wird, kann es auch mehr sein.

Und muss der Stadtrat nun noch mal über die Änderung extra beschließen? „Da wir die zuvor übliche Praxis beibehalten wollen, bedarf es nicht einer Änderung der Satzung. Darauf haben wir uns gestern Abend im Kreise der Fraktionsvorsitzenden und Beigeordneten verständigt“, sagt Kandels.

Zum Vergleich: In Wittlich läuft es nach Auskunft von Stadtpressesprecher Rainer Stöckicht wie folgt: „Handwerker erhalten auf Antrag eine gebührenfreie Ausnahmegenehmigung bis zu drei Tage.“ Dauern die Arbeiten länger braucht man auch in Wittlich eine Ausnahmegenehmigung. Die kostet 25 Euro.

Für Hermann Jutz von der Firma Heizungsbau Zils ist es auf jeden Fall schon mal eine Verbesserung, jetzt wieder ohne Ausnahmegenehmigung in die Stadt zu kommen.

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