Stadt muss Straße teilweise zurückbauen

Keine guten Nachrichten für die Stadt Neuerburg: Weil in den 70er Jahren die Straße "Am Sonnenhang" teilweise auf Privatgrund angelegt wurde, hat das Trierer Verwaltungsgericht jetzt entschieden, dass dieser Teil der Straße nun entfernt werden muss.

 Die Eigentümerin dieser Baugrundstücke „Am Sonnenhang“ hat gerichtlich durchgesetzt, dass der Straßenbelag, der sich auf ihrem Privatgrund befindet, entfernt wird. TV-Foto: Bettina Bartzen

Die Eigentümerin dieser Baugrundstücke „Am Sonnenhang“ hat gerichtlich durchgesetzt, dass der Straßenbelag, der sich auf ihrem Privatgrund befindet, entfernt wird. TV-Foto: Bettina Bartzen

Neuerburg. War es ein Fehler des Katasteramts, das in den 70er Jahren falsch vermessen hat, oder ein Fehler des Bauunternehmers, der den Straßenbelag im Neubaugebiet "Plascheider Berg" gelegt hat? Diese Frage lässt sich wohl jetzt, mehr als 30 Jahre später, nicht mehr klären. Fest steht lediglich: Es wurden in der Tat Fehler bei der Erschließung der Anliegerstraße "Am Sonnenhang" gemacht - und zwar Fehler, die offenbar die Stadt Neuerburg auszubaden hat: Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass sie die Straße teilweise zurückbauen muss. Der Grund: Vermessungsarbeiten im Jahr 2004 hatten ergeben, dass der Anliegerweg zu einem nicht unerheblichen Teil über drei nebeneinander liegende Privatgrundstücke einer Grundstücksgesellschaft aus Westfalen verläuft (der TV berichtete). Auf einem Streifen in einer Größenordnung von insgesamt rund 140 Quadratmetern wurden die noch unbebauten Grundstücke überbaut - und damit hat die Stadt nach Ansicht der Trierer Verwaltungsrichter "die Eigentumsrechte der Klägerin in rechtswidriger Weise verletzt". Die Konsequenz: Die Stadt Neuerburg muss den Oberbelag der Straße, soweit er über die Privatgrundstücke verläuft, entfernen.

Welche Folgen dies jetzt jedoch für die Anlieger der Sackgasse "Am Sonnenhang" hat, ist noch nicht klar. "Wir werden jetzt vor Ort noch einmal nachmessen", sagt Manfred Dichter vom Bauamt der Verbandsgemeinde Neuerburg, der auch als Vertreter der Stadt bei der Verhandlung in Trier dabei war. Er versucht zu beschwichtigen: "Das hört sich jetzt alles sehr dramatisch an, doch vielleicht lässt sich relativ unproblematisch eine Lösung finden." Möglicherweise sei es nur der Gehweg, der in die Grundstücke der Klägerin rage. Und der könne ohne große Folgen für die Anlieger beseitigt werden, sagt Dichter: "Ein Gehweg ist kein Muss, der kann ohne große Kosten entfernt werden, das können die städtischen Arbeiter des Bauhofs übernehmen."

Unklar ist jedoch, was passiert, wenn mehr als nur der Gehweg in die Grundstücke hineinragen sollte. Auch ist nicht klar, ob der Streit nicht in die nächste (Gerichts-)Runde geht: Der Anwalt der Stadt, Edgar Haubrich, will nicht ausschließen, dass er möglicherweise beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellt.

Haubrich will das Gespräch mit der Stadt suchen



Er hatte vor dem Trierer Verwaltungsgericht argumentiert, dass der Anspruch der Klägerin verjährt sei: Nach 30 Jahren wird der öffentliche Anspruch auf Folgenbeseitigung unwirksam. Das bedeutet: Da die Straße "Am Sonnenhang" in den 70er Jahren angelegt wurde, wurde die Klage nach dieser Auffassung zu spät eingereicht. Das sahen die Trierer Richter jedoch anders: Da seit 2004, als der Vermessungsfehler bekannt wurde, außergerichtlich nach einer gütlichen Einigung gesucht wurde, sei die Verjährungsfrist "gehemmt worden", heißt es in der Entscheidungsbegründung. Haubrich ist da anderer Ansicht - und will nun in den nächsten Wochen ein Gespräch mit der Stadt suchen. Eine Fortsetzung des Neuerburger Straßenstreits ist also nicht ausgeschlossen.

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