Stadt Prüm muss neu rechnen

Trier/Prüm-Dausfeld · Die Anlieger in Alt-Dausfeld müssen für den Ausbau der Straßen im neuen Stadtteil mitbezahlen - was in Prüm seit Jahren kontrovers diskutiert wird, beschäftigte gestern auch das Trierer Verwaltungsgericht. Drei Bürger klagten und bekamen Recht: Die Bescheide werden aufgehoben. Jetzt soll die Satzung geändert werden.

 Im höher gelegenen Ortsteil von Dausfeld (Bildhintergrund) müssen die Straßen erneuert werden. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Im höher gelegenen Ortsteil von Dausfeld (Bildhintergrund) müssen die Straßen erneuert werden. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Trier/Prüm-Dausfeld. Manchmal sei das eben so, sagt Alexander Strack. "Man gewinnt und verliert." Er ist einer von drei Alt-Dausfeldern, die vor dem Trierer Verwaltungsgericht geklagt haben. Der Grund: Sie erachten die Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau im Prümer Stadtteil Dausfeld für ungerecht. Das Gericht hat ihnen Recht gegeben - und die Bescheide gestern aufgehoben. "Mit dem Ausgang sind wir zufrieden", sagt Strack. "Aber das, was wir eigentlich erreichen wollten, ist das nicht." Damit spricht er an, dass die Anlieger in Alt-Dausfeld für den Ausbau der Straßen im oberen Stadtteil mitbezahlen müssen, weil es sich dabei seit 1996 um eine Abrechnungseinheit handelt. Das hat in Prüm bereits kontroverse Diskussionen ausgelöst (der TV berichtete). Auch das Verwaltungsgericht Trier hat sich nicht zum ersten Mal mit der Angelegenheit befasst: Bereits im vergangenen Oktober saßen Dausfelder mit Rechtsbeistand vor der Kammer. Doch sie zogen ihre Klage zurück, nachdem das Gericht erklärt hatte, Gründe für eine kleinere Unterteilung der Abrechnungseinheit gäbe es nicht, im Gegenteil: man müsste theoretisch sogar noch das Gewerbegebiet mit dazunehmen. Und das wollte dann auch niemand. In der Verhandlung am Donnerstag geht es dann nicht um die Frage der Abrechnungseinheit, sondern um die Abrechnungen selbst - nämlich um die Kostenbeiträge, die nach den jeweiligen Grundstücksflächen berechnet werden. Das sei eine "Frage des Maßstabs", sagt die Vorsitzende Richterin Brigitte Verbeek-Vienken, die beim ersten Mal nicht aufgefallen sei und "die auch uns bedenklich erscheint". Denn die Beitragsmaßstäbe, die die Stadt Prüm angelegt habe, seien falsch. "90 Prozent sind mit einem Vollgeschosszuschlag belegt, mit dem sie eigentlich nicht belegt sein dürften", sagt Verbeek-Vienken. Robert Ennen von der Verbandsgemeinde Prüm sieht darin kein Problem: Niemand werde ungerecht behandelt, weil der Beitrag letztlich der Gleiche sei. "Wenn die Bescheide aber aufgehoben werden, dann beseitigen wir die Fehler und die Stadt macht eine neue Satzung", sagt er. Er weist darauf hin, dass das für die Kläger aber auch schädlich sein kann - theoretisch könnten sie am Ende mehr bezahlen. Es gehe aber auch ums Prinzip, sagt Richterin Verbeek-Vienken. Sie hebt die Bescheide auf, sagt aber auch: "Das ist nicht das Ende." "Die Satzung ist nicht Ordnung", sagt Rechtsanwalt Paul Henseler. "Es ist daher richtig, dass die Bescheide aufgehoben werden und selbstverständlich, dass die Stadt eine neue Satzung erarbeitet - denn die soll auf Dauer tragfähig sein." Stadtbürgermeisterin Mathilde Weinandy, zurzeit im Münsterland unterwegs, will sich zunächst von Robert Ennen informieren lassen, sobald sie zurück ist. Aber: "Wenn dem so ist, bringen wir das in Ordnung", sagt sie auf TV-Anfrage.Von einem geradezu salomonischen Urteil spricht Rechtsanwalt Erik May von der Kanzlei Kreysa. "Die wissen schon, dass wir nicht das letzte Mal hier waren." Er habe jedenfalls noch weitere Dinge an der Prümer Satzung zu beanstanden. Der neue Stadtrat Prüm kann sich schon bald mit dem Thema befassen: Die konstituierende Sitzung ist am Dienstag, 8. Juli, 19 Uhr. Meinung

So ist es fairDer Name sagt\'s doch schon: wiederkehrende Beiträge kehren immer wieder. Und wenn sie von Anfang an unfair sind, bleiben sie\'s bis zum Ende. Sie sind weder Bauexperten noch Juristen, die Bürger von Prüm, die jetzt beim Verwaltungsgericht an die Tür geklopft und für ein bisschen Gerechtigkeit gesorgt haben. Und sie nehmen in Kauf, dass sich dabei vielleicht erst mal gar nicht so viel für sie selbst ändert. Aber die Fakten stimmen. Und das dann für alle. eifel@volksfreund.deExtra

Die 40 Jahre alten Straßen auf der Dausfelder Höhe sollen über die kommenden Jahre und auf drei Bauabschnitte verteilt erneuert werden. Als erstes stehen Vogesen- und Westerwaldstraße und Abschnitte des Ardennenrings an. Dafür kommen grob gerechnet auf die Bürger Kosten von drei Euro pro Quadratmeter zu. Weil Alt-Dausfeld und die Dausfelder Höhe seit 1996 eine Abrechnungseinheit sind, zahlen alle - daran will auch das Verwaltungsgericht nicht rütteln.

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