Standfestigkeit statt Schieberei

Machen wir uns nichts vor. Mitglieder von Gemeinderäten, in denen mehr Augen zugedrückt werden, als es uns in einem Rechtsstaat lieb sein kann, gibt es. Das sind solche, die Bürger in ihrem unrechtmäßigen Tun nachträglich bestätigen. Nenne man es Mauschelei, Klüngel oder Schieberei - Begriffe gibt es dafür zuhauf. Ob im Bollendorfer Rat solche Ratsmitglieder sitzen, sei dahin gestellt. Es geht auch nicht speziell um den Fall Heck und den Gemeinderat Bollendorf. Denn Fälle wie der des Alfred Heck sind häufig, aber die meisten Bürger bekommen davon kaum oder nur hinter vorgehaltener Hand zu hören, weil sie nicht-öffentlich beraten und entschieden werden. Es geht vielmehr um ein grundsätzliches Problem. Duldet man als Gemeinderat einen solchen Rechtsverstoß, weil "der Fall ein kleiner Fisch ist", "keinem damit ein Schaden entsteht" oder "Herr X oder Frau X ein umgänglicher Kerl ist"? Egal, wie die vermeintlichen Begründungen sind: Verstöße gegen gängiges Recht - und seien sie noch so klein - kann ein Gemeinderat nicht billigen. Sonst macht er sich unglaubwürdig. Denn wo das Recht des einen anfängt, hört das Recht des anderen auf. Wo das Recht des einen aufhört, fängt der Schutz des anderen an. Und wenn sich jeder - noch dazu mit Billigung des Rates - nehmen kann, was er will, gibt es keine Rechtssicherheit mehr für alle anderen. Und auch nicht mehr das Vertrauen in die Rechtssicherheit und darauf, dass politische Gremien auch dazu da sind, sie zu wahren. Das mag pathetisch klingen, ist aber faktisch gesehen für Ratsmitglieder eine ganz einfache Sache. Wenn es um Standfestigkeit geht, wird's schon schwieriger. Aber die muss man von einem Ratsmitglied erwarten dürfen. u.loehnertz@volksfreund.de

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