Stieftochter missbraucht

Weil er seine Stieftochter in den 90er Jahren mehrfach missbraucht haben soll, stand ein 48-jähriger Mann aus dem Raum Euskirchen vor dem Euskirchener Jugendschöffengericht. Das Urteil: eine Haftstrafe von zwei Jahre und drei Monate.

Euskirchen. "Ich habe nichts getan, ich bin unschuldig", beteuerte der 48-jährige Angeklagte aus dem Stadtgebiet Euskirchen, der mindestens drei Mal zwischen 1990 und 1993 seine damals minderjährige Stieftochter sexuell missbraucht haben soll, vor dem Euskirchener Jugendschöffengericht nach dem Plädoyer der Nebenklägerin und der Replik seines Verteidigers.

Tochter hat psychische Schäden davongetragen



Doch das Gericht glaubte dem bis dato nicht vorbestraften Mann nicht und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Ein Urteil, gegen das Verteidiger Henrich Schmitz Berufung einlegen will.

Es ging um das Plädoyer der vor dem Jahreswechsel erkrankten Nebenklägerin Anke Sefrin sowie um die Antwort von Verteidiger Schmitz auf dieses Plädoyer. Während Sefrin und der Bonner Staatsanwalt glauben, dass der Angeklagte seine Stieftochter im Alter zwischen neun und 13 Jahren mehrfach sexuell missbraucht hat, betonte Schmitz, er sei von der Unschuld seines Mandanten überzeugt.

Der Angeklagte sei nicht bereit, so Sefrin, die Taten einzuräumen. Sie verwies auf das Machtverhältnis zwischen Täter und Opfer, das die Aufarbeitung erschwere. Tatsächlich gibt es außer der Schilderung der heute 28-jährigen Frau und einer Beobachtung ihres Bruders keine belegbaren Anschuldigungen gegen den Mann.

Doch bereits in den 90er Jahren habe sich das Mädchen hilfesuchend an die Mutter gewandt, die aber zu ihrem neuen Ehemann gehalten habe. Seit dieser Zeit gebe es immer wieder den Versuch des Opfers, sich Freunden mitzuteilen. Doch diese hätten die Hinweise nicht verstanden.

In seinem Urteil stützte sich das Gericht vor allem auf das Glaubhaftigkeitsgutachten der Sachverständigen Ellen Laufs. Schon bei der Anzeigenerstattung Ende Oktober 2005 habe die Frau keine übertriebenen Belastungstendenzen erkennen lassen, habe bis zum heutigen Tag ohne große Abweichungen immer wieder glaubhaft und detailreich geschildert, was vorgefallen sei.

Gehe man von einer erfundenen Anschuldigung aus, verändere sich die Aussage über mehrere Befragungen erfahrungsgemäß. Doch dies sei nicht der Fall. Für das Gericht stehe außer Zweifel, dass der Angeklagte das Mädchen noch viel öfter missbraucht habe, indem er es als strenger Stiefvater zu sich gerufen habe, um dann sexuell zudringlich zu werden. Das sei dann geschehen,wenn die Mutter nicht zugegen gewesen sei. Die Taten seien im familiären Umfeld unbemerkt geblieben. Das Opfer habe schwere psychische Schäden davongetragen, sei jetzt in therapeutischer Behandlung.

Ganz anders hatte Verteidiger Heinrich Schmitz argumentiert, der für seinen Mandanten Freispruch forderte: "Wir müssen erst einmal feststellen, ob die Belastungszeugin wirklich Opfer ist." Die Zeugin sei durch ihre Aussage bei der Polizei, der Psychologin und vor Gericht in ihrer Opferrolle gefangen. "Es hat diese Taten nicht gegeben. Er, mein Mandant, hat diese Taten nicht begangen", erklärte er. Das vermeintliche Opfer habe durch die Entwicklung keine Chance nachzuhalten, was das Trauma ausgelöst habe. "Es ist eine subjektive Erinnerung, die sich objektiv nicht beweisen lässt."

Doch das Gericht wies diese Hypothese zurück. Es verfügte außer der Freiheitsstrafe von 27 Monaten für die drei verurteilten Taten die Entnahme einer DNA-Probe beim Angeklagten, damit die DNA in der Kartei des Bundeskriminalamtes abgelegt werden könne. Damit könne man Angeklagte bei eventuellen Straftaten schneller ermitteln oder seine Unschuld beweisen.

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