Strafe auf Bewährung für Ex-Gastwirt

Bitburg/Trier · Das Landgericht Trier hat einen Bitburger Ex-Gastwirt in einem Berufungsverfahren zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte mit seinem damals 16-jährigen Lehrling Pornovideos gedreht - gegen eine Zahlung von 50 Euro.

Sieben Mal soll es zwischen Oktober 2005 und Februar 2006 zu entsprechenden Filmaufnahmen gekommen sein. Im Oktober vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Bitburg den mittlerweile 41-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger zu einer Strafe von zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Dieses Urteil, gegen das der Mann Berufung eingelegt hatte, ist nun vom Landgericht Trier geändert worden.
Als Gründe für die Reduzierung der Strafe nennt der Vorsitzende Richter des Landgerichts, Peter Egnolff, die überlange Verfahrensdauer sowie den Umstand, dass die Taten bereits sechs bis sieben Jahre zurückliegen. Außerdem gebe es keine bleibenden Schäden bei den Opfern. Zudem sei der Angeklagte nicht einschlägig vorbestraft und habe ein umfangreiches Geständnis abgelegt. eib

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