Straßenstreit beschäftigt Koblenzer Richter

Nächste Runde im Streit um eine Neuerburger Straße, die Ende der 70er Jahre falsch vermessen wurde: Nachdem das Trierer Verwaltungsgericht jüngst entschieden hatte, dass die Stadt die Straße teilweise zurückbauen muss, hat diese inzwischen beim Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragt.

Neuerburg. Die Fronten sind zwar nicht verhärtet, endgültig geklärt sind sie aber noch lange nicht: Der Streit um den Verlauf einer Straße in Neuerburg, der im Februar das Verwaltungsgericht in Trier beschäftigt hat (der TV berichtete), wird möglicherweise weiter vor Gericht ausgetragen. Die Stadt Neuerburg, in erster Instanz unterlegen, hat die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz beantragt.

Der Vorfall, aufgrund dessen eine Grundstücksgesellschaft aus Westfalen die Enztalstadt vor dem Trierer Verwaltungsgericht verklagt hat, liegt mehr als 30 Jahre zurück. Ende der 70er wurde im Neuerburger Neubaugebiet "Plascheider Berg" eine kleine Anliegerstraße namens "Am Sonnenhang" teils an der falschen Stelle angelegt - und zwar so, dass sie auch über noch unbebauten Privatgrund verläuft. Allerdings wurde der Fehler erst bekannt, als das Katasteramt Prüm die Straße 2004 neu vermessen hatte. Ergebnis: Die Straße verläuft rund 140 Quadratmeter über drei Bauplätze der Grundstückseigentümerin. Diese verlangte vor Gericht die Beseitigung der Straße, soweit sie über ihren Boden verläuft, und bekam Recht.

Stadt sucht Gespräch mit der Gegenseite



Die Hoffnung der Stadt, vielleicht nur den Gehweg beseitigen zu müssen, hat sich nach einer weiteren Messung zerschlagen: Es steht zweifelsfrei fest, dass auch ein kleiner Bereich der Straße betroffen ist - der Teerbelag, Straßenbegrenzung und gegebenenfalls darunterliegende Leitungen müssten ebenfalls entfernt werden. Und so hat die Stadt gemeinsam mit ihrem Anwalt Edgar Haubrich inzwischen die Zulassung der Berufung beim Koblenzer Oberverwaltungsgericht beantragt - weil der Anspruch ihrer Ansicht nach verjährt ist (siehe Extra). "Die Klägerin hätte viel früher Gelegenheit dazu gehabt, den Anspruch auf Beseitigung gerichtlich durchzusetzen", sagt Haubrich.

Ob es allerdings tatsächlich zu einem weiteren Verfahren kommt, steht noch in den Sternen: Zum einen ist ungewiss, ob die Koblenzer Richter überhaupt der Auffassung der Stadt Neuerburg folgen, zum anderen soll laut Haubrich auch noch einmal das Gespräch mit der Gegenseite gesucht werden. Das war zwar schon vor dem ersten Gerichtstermin versucht worden, allerdings ohne Erfolg: Die Stadt hatte der Klägerin eine andere Parzelle in dem Bereich zum Tausch angeboten, diese verlangte jedoch ein Grundstück in einem anderen Neuerburger Neubaugebiet. Extra Verjährung: Nach dem Gesetz verjährt der "Folgenbeseitigungsanspruch" nach drei Jahren. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem der Anspruchsinhaber Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Nach Auffassung der Trierer Richter lief die Verjährungsfrist ab 2004, nachdem das Katasteramt Prüm den Fehler erkannt hatte. Da zwischen 2004 und 2008 Gespräche zwischen der Klägerin und dem Katasteramt stattfanden, sei die Verjährung so lange unterbrochen gewesen und die Frist mit Klageerhebung 2009 noch gewahrt. Die Stadt ist dagegen der Ansicht, dass die Klägerin schon vor 2004 hätte wissen können, dass ihr Grundstück überbaut wurde, da die Grenzen ihrer Parzellen durch Grenzsteine sichtbar gemacht worden waren und somit ersichtlich war, dass die Parzellen durch die Straße überbaut worden waren. Zudem ist die Stadt der Meinung, dass die Gespräche der Klägerin mit dem Katasteramt nicht der Stadt zugeordnet werden können, so dass damit auch keine Unterbrechung der Verjährungsfrist angenommen werden kann. (neb)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort