Streich endet mit Geldstrafen

Der eine will's nicht gewesen sein, der andere kann sich an nichts erinnern, der Dritte hat's so nicht gewollt: Das Jugendschöffengericht in Bitburg hat drei Eifeler nach einem Vorfall beim traditionellen Hüttenbrennen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz in einem minder schweren Fall verurteilt.

Bitburg. (neb) Kleine Streiche werden beim traditionellen Hüttenbrennen zwischen zwei Nachbarorten schon mal gespielt werden. Was sich jedoch während der Brauchtumsveranstaltung Ende Februar zwischen Jugendgruppen zweier Orte im Bitburger Land abgespielt hat, geht weit über das Normalmaß hinaus: Ein Molotow-Cocktail flog und traf eine junge Frau am Hosenbein, verletzte sie aber zum Glück nicht. Immer noch vom Brauchtum gedeckter Spaß? Die Justiz zumindest sieht das nicht so - drei Männer im Alter von 17, 26 und 37 Jahren müssen sich am Montag vor dem Jugendschöffengericht in Bitburg wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Waffengesetz und versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten. Staatsanwältin Nina Dirion-Gerwes wirft ihnen vor, zwei Molotow-Cocktails hergestellt und einen auch geworfen zu haben. Der Älteste soll die mit Benzin gefüllten Flaschen samt Lunten an die beiden Jüngeren übergeben haben, diese sollen einen der Brandsätze im Nachbardorf angezündet und geworfen haben - woraufhin die junge Frau getroffen wurde. Machten die drei Eifeler im Februar laut Anklage noch gemeinsame Sache, klingen ihre Aussagen vor Gericht unterschiedlich. Er habe am besagten Tag derart viel Alkohol zu sich genommen, dass er sich an das Geschehen nicht mehr erinnern könne, erklärt der 26-Jährige. Zu den Vorwürfen selbst kann oder will er nichts sagen. Der 17-Jährige dagegen gibt zu, mit dem 26-Jährigen ins Nachbardorf gegangen zu sein und den Brandsatz geworfen zu haben. Der Dritte im Bunde will gar nichts gewusst haben.

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