Streit um Anschluss geht weiter
Trier/Ernzen · Weil er mit seinem Grundstück gegen seinen Willen an das Wasser- und Abwassersystem der Südeifelwerke Irrel angeschlossen werden soll, hat ein Mann aus Ernzen Klage eingereicht. Vor dem Verwaltungsgericht Trier wurde nun über diese Klage verhandelt.
Trier/Ernzen. "Ich fange jetzt mal am Schluss an: Wir reden ja hier über einen ganzen Batzen Geld", sagt Verwaltungsrichter Uwe Goergen, der allerdings zu diesem Zeitpunkt weder am Anfang noch am Ende der Verhandlung steht, sondern mittendrin. Der Vorsitzende Richter ist bemüht, etwas Struktur in den Ablauf der Verhandlung zu bekommen, doch das erweist sich durchgehend als äußerst schwierig. Denn die Anwältin des Klägers ist hartnäckig. Ob das am Ende auch zum Vorteil ihres Mandanten ist, muss sich zeigen. Goergen jedenfalls lässt erkennen, dass das, wogegen sich der Kläger wehrt, am Ende wahrscheinlich unausweichlich sein wird.
Die Frage ist für den Richter deshalb die, ob vielleicht eine Lösung gefunden werden kann, mit der beide Seiten leben könnten. Die Antwort vorweg: Nein.
Grund für den Streit ist der Anschluss eines Grundstücks außerhalb von Ernzen an das Wasser- und Abwassernetz der Südeifelwerke Irrel. Der Eigentümer des Grundstücks bezieht sein Trinkwasser seit jeher über eine eigene Quelle, während die Abwasserbeseitigung über eine geschlossene Abwassergrube läuft, die regelmäßig geleert werden muss. Die Werke haben nun aber gegen seinen Willen einen Kanal sowie eine Wasserleitung bis an seine Grundstücksgrenze gelegt. Und sie beharren darauf, dass der 74-Jährige sein Grundstück an diese Leitungen anschließt. Der Mann hätte lieber eine Kleinkläranlage auf seinem Grundstück. Zum einen weil die Kosten dafür aus seiner Sicht günstiger wären, zum anderen weil er sich dadurch auch die Abwassergebühren sparen würde. Doch das mit den Kosten ist überhaupt so eine Sache: Der Kläger spricht von mehr als 20 000 Euro, die auf ihn zukommen sollen, der Leiter der Werke von 13 000 Euro. "Das ist mir neu", meint dazu der Kläger. Und auch seine Anwältin sagt, dass sie von diesem Betrag zum ersten Mal höre. Darüber hinaus wirft sie den Werken vor, bewusst mit falschen Zahlen zu arbeiten. Grundlage ihrer Behauptung ist ein Gutachten, wonach die Errichtung einer Kleinkläranlage deutlich teurer wäre als der Anschluss an den Kanal. Die Juristin ist davon überzeugt, dass die ermittelten Kosten weit über dem reellen Preis einer Kleinkläranlage liegen. Der Leiter der Werke stellt die Richtigkeit des Gutachtens nicht infrage und bestätigt, dass es auch einen Beschluss des Verwaltungsrats gegeben habe, die nun von den Werken praktizierte Variante so umzusetzen.
Zu einem vom Richter vorgeschlagenen Vor-Ort-Termin kommt es nicht. Voraussetzung dafür wäre, dass sich der Kläger mit dem Anschluss einverstanden erklärt. Der Termin würde dazu dienen, einen Kompromiss bei den Kosten zu finden. Doch darauf lässt sich die Anwältin, die schwere Vorwürfe gegen die Vorgehensweise der Werke erhebt, nicht ein. Das Verfahren endet ohne Einigung. Die Richter werden demnächst ein Urteil fällen. uhe