Streit um Campingplatz

Schlag auf Schlag: Nachdem das Verwaltungsgericht Trier entschieden hatte, dass die Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land den Campingplatz Oberweis nicht - wie ursprünglich geplant - verkaufen darf, hat nun die VG in einer nichtöffentlichen Sitzung des Werksausschusses entschieden, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.

Oberweis/Bitburg. (scho) Der Rechtsstreit um den Campingplatz zwischen der Ortsgemeinde Oberweis und der Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land war vor mehr als zwei Jahren entflammt, als die VG ankündigte, den Campingplatz an den derzeitigen Pächter verkaufen zu wollen (der TV berichtete mehrfach). Bis 1974 war die Anlage, zu der ein Schwimmbad sowie ein Sport- und Campingplatz gehören, im Besitz der Ortsgemeinde. Wegen einer neuen Landesverordnung wechselte die Anlage 1975 in den Besitz der VG, die den Campingplatz bis 1989 selbst bewirtschaftete und dann an Alwin Köhler verpachtete. Laut VG-Chef Jürgen Backes ist die Anlage - vor allem wegen dem Schwimmbad - für die Kommune jedoch ein Verlustgeschäft. Deshalb entstand der Wunsch, sie an den Pächter Köhler mit der Auflage zu verkaufen, dass er das Schwimmbad weiterbetreibt und dafür im Gegenzug den mitten in der Anlage liegenden Sportplatz zu kaufen, um seine Stellflächen zu vergrößern. Die Ortsgemeinde Oberweis sollte vom Verkauf des Sportplatzes 150 000 Euro bekommen - zu wenig, um einen neuen Sportplatz (geschätzte Kosten: 900 000 Euro) zu bauen. Unter anderem deshalb kam es zum Rechtsstreit, der seinen vorläufigen Höhepunkt mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts fand (der TV berichtete). Danach darf die VG weder den Campingplatz noch den Sportplatz verkaufen, sondern muss die Anlage selbst betreiben oder an die Ortsgemeinde rückübertragen. Gegen dieses Urteil will die VG nun in Berufung gehen.

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