Infrastruktur Das lange Warten auf die schnelle Lösung

EIFELKREIS · Der Breitband-Ausbau in sieben Gemeinden des Kreises verzögert sich weiter. Das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz wurde zugelassen.

 Für sieben Gemeinden im Eifelkreis leigt eine schnelle Internetverbindung immer noch in weiter Ferne.

Für sieben Gemeinden im Eifelkreis leigt eine schnelle Internetverbindung immer noch in weiter Ferne.

Foto: dpa/Carsten Rehder

Für die Kreisverwaltung ist es ein herber Rückschlag. Und für die sieben Gemeinden, die davon betroffen sind, erst recht. Seit Jahren bemüht sich der Kreis um einen geförderten Glasfaserausbau in den Ortschaften Biersdorf, Burbach, Oberweiler, Neidenbach, Neuheilenbach, Wiersdorf sowie dem Wißmannsdorfer Ortsteil Koosbüsch. Diese sieben Gemeinden wurden bei der Breitband-Initiative des Eifelkreises bislang nicht berücksichtigt, weil dort bereits ein Anbieter – der Internet-Provider Eifel-net aus Euskirchen - tägig ist, der nach eigenen Angaben für eine ausreichend gute Internetversorgung sorgt.

In den betroffenen Gemeinden sieht man das allerdings ganz anders. Ebenso auch in der Kreisverwaltung, weshalb der Kreis zunächst im Rahmen eines Markterkundungsverfahren der Frage nachgegangen ist, ob die Versorgung in den Gemeinden tatsächlich den heutigen Anforderungen entspricht. Das Verfahren führte zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall sei und somit die Voraussetzungen für einen geförderten Breitbandausbau  vorlägen. Das Projekt wurde also ausgeschrieben. Den Zuschlag erhalten hat die Deutsche Telekom, die nun für insgesamt rund 4,35 Millionen Euro sämtliche Haushalte der sieben Gemeinden mit Glasfaser versorgen soll.

Das Unternehmen Eifel-net hat sich an dieser Ausschreibung zwar nicht beteiligt, dafür aber im Anschluss gegen diese Vergabe geklagt. Die jedoch wurde im vergangenen Herbst vom Verwaltungsgericht Trier abgewiesen. Die vom klagenden Provider bereitgestellte Bandbreite reiche für eine moderne Versorgung der Endkunden nicht aus, begründeten die Richter ihre Entscheidung. So hätten die vom Eifelkreis veranlassten Breitbandmessungen in den betroffenen Gemeinden ergeben, dass Eifel-net noch nicht einmal in der Lage sei, seine Kunden zuverlässig mit der ihnen vertraglich zugesicherten (und deutlich unter 30 Megabit pro Sekunde liegenden) Bandbreite zu versorgen.

Das Urteil war recht eindeutig, sodass man in der Kreisverwaltung nicht damit gerechnet hatte, dass die von Eifel-net beantragte Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz zugelassen werden könnte. Doch genau dazu ist es nun gekommen. Nach der mündlichen Verhandlung in Trier wird es also noch eine weitere in Koblenz geben. Wie Helmut Berscheid, zuständiger Abteilungsleiter der Kreisverwaltung, auf Anfrage erklärt, habe der Provider aus Euskirchen nun bis Mitte April Zeit, die Berufung entsprechend zu begründen. Danach habe der Kreis dann wiederum eine Frist von einem Monat für seine Stellungnahme.

Mit einer Verhandlung ist demnach also frühestens im Sommer zu rechnen. Und selbst wenn die Richter in Koblenz zu einer ähnlichen Einschätzung kommen sollten wie die in Trier, so könnte es gegebenenfalls dann auch noch auf eine Berufung in der nächsthöheren Instanz hinauslaufen.

Für die sieben Gemeinden bedeutet das, dass sich der Breitbandausbau bis auf unbestimmte Zeit verzögern wird. Die Telekom hat den Auftrag im Grunde zwar bereits, der entsprechende Vertrag dazu kann aber erst unterzeichnet werden, wenn gerichtlich geklärt ist, dass damit nicht gegen das Vergaberecht verstoßen wird. Und wenn das dann schließlich feststeht und der Vertrag somit endlich unterzeichnet werden kann, hat die Telekom wiederum weitere drei Jahre Zeit, um die Aufträge in den sieben Gemeinden abzuarbeiten.

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