Streit um Pfusch am Bau endet mit Vergleich

Es tropfte, es schimmelte, und es war lange Zeit Anlass für einen Rechtsstreit: Zwölf Jahre lang kämpfte die Ortsgemeinde Dudeldorf vor Gericht, weil das Dach der Mehrzweckhalle am Kindergarten Mängel aufwies. Jetzt wurde der Streit mit einem Vergleich beigelegt - doch ein bitterer Beigeschmack bleibt.

Dudeldorf. Es war ein typischer Fall von Pfusch am Bau: 1996 feierte die Ortsgemeinde Dudeldorf die Fertigstellung ihrer neu gebauten Mehrzweckhalle am Kindergarten. Doch die Freude war nur kurz: Schnell zeigten sich Mängel an dem Anbau (der TV berichtete). Kondenswasser bildete sich an der Decke, der Brandschutzanstrich tropfte von der Decke. Als sich dann 1998 auch noch grüne Flecken bildeten und ein Gutachter Schimmelpilze nachwies, wurde der Raum vom Gesundheitsamt geschlossen.

Der Gemeinde blieb nichts anderes übrig, als die Sanierung der Halle zu beauftragen. Für 81 000 Euro erhielt der Anbau ein neues Dach. Was die Mängel in der Mehrzweckhalle anging, war danach Ruhe für die Gemeinde - allerdings ging der Ärger vor Gericht weiter und wurde für die Dudeldorfer zu einer zermürbenden Hängepartie: Die Dudeldorfer verlangten Schadenersatz von dem Architekten sowie den ausführenden Firmen.

Planer und die beteiligten Handwerker-Firmen schoben sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe. Viele Gutachten wurden in Auftrag gegeben, ein Richterwechsel am Landgericht trug sein Übriges dazu bei, dass sich das Verfahren in die Länge zog.

"Da können Sie genauso gut den Mond verklagen"



Anfang 2010 dann der Durchbruch: Ein Sachverständiger hatte endlich die Ursache für die Mängel ermittelt: "Im Kern war es ein Planungsfehler", erklärt Manfred Grüter, Vizepräsident des Trierer Landgerichts. Doch diese Erkenntnis kommt für die Gemeinde zu spät: Inzwischen hat der Architekt Insolvenz angemeldet.

Ungünstiger hätte es damit für die Dudeldorfer nicht kommen können: Kurz zuvor hatte das Landgericht einen Vergleich angeregt, rund 44 500 Euro plus Zinsen sollten die Dudeldorfer erhalten. Doch da der Architekt zuletzt seine Versicherungsbeiträge nicht mehr gezahlt hatte, wollte seine Versicherung lediglich knapp 35 000 Euro plus Zinsen übernehmen. Ein Betrag, der, wie selbst Richter Grüter einräumt, nicht die Kosten deckt, die die Gemeinde in den vergangenen zwölf Jahren des Verfahrens aufwenden musste.

Dennoch hat der Dudeldorfer Gemeinderat jüngst dem Vergleich in Höhe der von der Versicherung zugesagten Summe zugestimmt. Aus Mangel an Alternativen, wie Ortsbürgermeister Reinhard Becker resigniert erklärt: "Natürlich könnten wir den Architekten auf die Gesamtsumme verklagen, aber da könnten wir genauso gut den Mond verklagen." Freuen jedoch kann er sich über das Ende der Hängepartie nicht: "Im Endeffekt hat eine Gemeinde keinen Fehler gemacht und dennoch eine Menge Geld verloren."

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