Streit um Reittherapie geht weiter

Bitburg/Koblenz · Nachdem der Kreis die weitere Übernahme der Kosten für heilpädagogisches Reiten abgelehnt hatte und diese Entscheidung auch vom Verwaltungsgericht Trier als rechtens erklärt wurde, sind die Eltern eines Elfjährigen, der an Autismus leidet, nun vor das Oberverwaltungsgericht Koblenz gezogen. Heute wird über den Fall verhandelt.

Bitburg/Koblenz. Die Klage sei zwar zulässig, könne aber in der Sache keinen Erfolg haben, heißt es in der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Trier, das sich im Februar mit der Frage auseinandergesetzt hat, inwieweit der Eifelkreis dazu verpflichtet ist, die Kosten für eine Reittherapie zu übernehmen (der TV berichtete).
Geklagt hatten die Eltern eines inzwischen elfjährigen Kindes, das unter Autismus leidet und dem bereits in den vergangenen Jahren über das Jugendamt des Kreises reittherapeutische Fördereinheiten genehmigt worden waren.
Einen erneuten Antrag auf Verlängerung der Therapie hatte die Kreisverwaltung jedoch abgelehnt und dies damit begründet, dass eine Förderung als sogenannte Eingliederungshilfe nur dann grundsätzlich zu genehmigen sei, wenn das betroffene Kind noch nicht eingeschult ist. Weil das Kind aber bereits die Schule besuchte, sah sich der Kreis nicht mehr in der Pflicht. Dieser Auffassung war auch das Verwaltungsgericht Trier, das die Klage schließlich abwies, jedoch eine Berufung gegen das Urteil als zulässig erklärte, da auch nach Auffassung der Trierer Richter (laut Urteilsbegründung) "die Rechtslage grundsätzliche Bedeutung hat und bisher obergerichtlich nicht eindeutig geklärt ist".
Die Eltern des Kindes legten daraufhin Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz ein, das sich nun am heutigen Mittwoch mit dem Fall beschäftigen wird.
So sehen die Eltern die Eifelkreis-Verwaltung nach wie vor in der Pflicht, da aus ihrer Sicht die schulischen Fördereinrichtungen nicht in der Lage sind, sämtliche erforderlichen heilpädagogischen Maßnahmen zu erbringen. Eine Entscheidung des OVG ist voraussichtlich in zwei Wochen zu erwarten. uhe

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