Eltern klagen gegen Kreisverwaltung Streit um Schülerbeförderung im Eifelkreis – Wer zahlt den Bus?

TRIER/Bitburg/PRüm · Das Verwaltungsgericht Trier hat gleich zwei Fälle zu Streitigkeiten wegen Schülerbeförderungskosten im Eifelkreis verhandelt.

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Dass Kinder und Jugendliche irgendwie zur Schule kommen müssen, ist unumstritten. Doch wer zahlt dafür? In zwei Fällen aus dem Eifelkreis, die vor dem Verwaltungsgericht gelandet sind, stellt sich diese Frage.

Fall 1: Was Eltern alles tun, um an einen Kindergartenplatz für ihr Kind zu kommen, und wozu das führen kann, wenn gleichzeitig ein weiteres Kind der Familie die Schule besucht, zeigt ein Fall aus dem Eifelkreis, mit dem sich derzeit das Verwaltungsgericht Trier befasst. Es geht um einen Schüler aus dem Bitburger Land, der eine Schule in Bitburg besucht und dessen Kosten für das Busticket vom Kreis übernommen worden waren, nun aber zurückgefordert werden.

Grund dafür sind unterschiedliche Angaben zum Wohnsitz des Schülers. Der Schüler ist zwar in Bitburg gemeldet, wohnt aber in einem gut sieben Kilometer entfernten Dorf. Das zumindest behauptet der Anwalt der Eltern, der bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Trier auch erklärt, was es damit auf sich hat.

So habe der Stiefvater den Erstwohnsitz nur deshalb in Bitburg gemeldet, weil ihm das geraten worden sei, um sich den Anspruch auf einen Kindergartenplatz für die Tochter in Bitburg zu sichern. Und dabei sei dann versehentlich auch der Stiefsohn mit Erstwohnsitz in Bitburg angemeldet worden. Tatsächlich aber, so der Anwalt, lebe der Schüler in dem Dorf, in dem auch der Wohnsitz der Mutter gemeldet sei.

Aus Sicht der Kreisverwaltung gleicht ist diese Vorgehensweise einer Rosinenpickerei. Man könne doch nicht nach Belieben Angaben zum Wohnsitz machen, nur um sich so den jeweiligen Vorteil zu sichern, argumentiert der bei der Verhandlung anwesende Mitarbeiter der Behörde. Und für den Richter, der nun darüber entscheiden muss, wer die Kosten für die Schülerbeförderung zu tragen hat, stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, inwieweit bei der Angabe des Wohnsitzes gegen das Melderecht verstoßen wurde.


Fall 2: Am gleichen Tag verhandelt wird auch ein weiterer Fall aus dem Eifelkreis, bei dem die Eltern eines Kindes die Übernahme der Schulbeförderungskosten durch den Kreis einfordern. Es geht um einen Schüler, der ursprünglich eine weiterführende Schule in Bitburg besucht hatte, aufgrund seines Fehlverhaltens aber von der Schule verwiesen wurde und seitdem nun eine andere Schule im Kreisgebiet besuchen muss.

Der Kreis übernimmt grundsätzlich nur die Kosten für das Busticket zu nächstgelegenen Schule, was in diesem Fall Bitburg wäre. Die Eltern des Schülers müssen die Fahrtkosten zu der gut 15 Kilometer von Bitburg entfernten Schule demnach also selbst tragen, wollen das aber nicht hinnehmen. Sie haben deshalb Klage eingereicht. Nach ihrer Auffassung muss der Kreis die Kosten übernehmen, weil das Kind durch den Schulausschluss nicht mehr die Möglichkeit habe, die nächstgelegene Schule zu besuchen. Die Kreisverwaltung hingegen argumentiert damit, dass der Schulausschluss allein auf das Fehlverhalten des Schülers zurückzuführen sei.


Das Verwaltungsgericht Trier muss nun in beiden Fällen entscheiden, wer die Kosten zu tragen hat. Die Urteile werden den beteiligten Parteien in den kommenden Tagen schriftlich mitgeteilt.

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