Justiz Orenhofener Beitragsstreit geht in die Verlängerung

Orenhofen · Das Verwaltungsgericht Trier hatte im vergangenen Sommer bereits über die Ausbaubeiträge in Orenhofen entschieden. Gegen das Urteil haben aber sowohl die klagende Anwältin als auch die Verbandsgemeinde Berufung eingelegt. Die Hängepartie für die Bürger geht somit weiter.

 Beim Ausbau kommunaler Straßen werden Anlieger an den Kosten über Gebühren beteiligt, die etliche Tausend Euro betragen können. In vielen Bundesländern sind sie abgeschafft worden, in Rheinland-Pfalz jedoch nicht, was in den Gemeinden oft zu Konflikten führt, wie auch in Orenhofen.

Beim Ausbau kommunaler Straßen werden Anlieger an den Kosten über Gebühren beteiligt, die etliche Tausend Euro betragen können. In vielen Bundesländern sind sie abgeschafft worden, in Rheinland-Pfalz jedoch nicht, was in den Gemeinden oft zu Konflikten führt, wie auch in Orenhofen.

Foto: picture alliance/dpa/Jens Büttner

 Hans Klein ist sauer. Der Orenhofener hat Dienstagabend extra den Weg zur Gemeinderatssitzung auf sich genommen. Nur um dann festzustellen, dass er sein Anliegen doch nicht vortragen darf. Denn die Einwohnerstunde, die sonst am Anfang jeder Sitzung abgehalten wird, hatte Dorfchef Wolfgang Horn (SPD) gestrichen.

Kommunen seien wegen der Pandemie angehalten, die Sitzungen so kurz wie möglich zu halten, erklärt der Ortsbürgermeister, „damit es nicht zu Infektionen kommt.“ Hans Klein hingegen hat eine andere Vermutung:  „Vielleicht wollten sie das Thema mit den Ausbaubeiträgen bewusst nicht wieder öffentlich diskutieren.“

Ob da nun was dran ist oder nicht: Unangenehm ist die Sache allemal. Gut eineinhalb Jahre lang lagen mehr als ein Dutzend Orenhofener rund um die Anwältin Myriam Keusen mit der Ortsgemeinde überkreuz. Sie stritten sich darüber, ob die wiederkehrenden Ausbaubeiträge für die kürzlich sanierte Straße „Auf der Heide“ rechtmäßig erhoben wurden (der TV berichtete mehrfach).

Konkret kritisierte Keusen, dass rund ein Drittel des Dorfes von der Zahlung ausgenommen wurde.  Und dass die Gemeinde lediglich einen Anteil von 25 Prozent der Kosten von insgesamt 1,8 Millionen Euro übernehmen wollte. So fielen bei einzelnen Bürgern teils enorm hohe Gebühren an.

Hans Klein etwa erzählt, er habe bereits 4000 Euro gezahlt und erwarte nun einen noch höheren Bescheid. Keusen selbst trifft es noch härter. Sie soll rund 15 000 Euro löhnen, nachdem sie bereits 9000 Euro gezahlt hat. Die Bürger also wehrten sich.

Nun setzte das Verwaltungsgericht Trier diesem Rechtsstreit zwar im Sommer 2020 ein vorläufiges Ende. Vorbei ist die Sache damit aber offenbar nicht. Denn sowohl die Verbandsgemeinde Speicher, in Vertretung der Ortsgemeinde, als auch die Anwältin haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. „Kurz gesagt“, erklärt Keusen, „zweifeln alle Parteien das Urteil aus unterschiedlichen Gründen an.“

Doch was steht da überhaupt drin? Erstmal, dass die Klage Keusens „überwiegend abgewiesen“ wird. Schon während des Verfahrens allerdings hatte die Gemeinde drei Kritikpunkte der Anwältin durch Satzungsänderungen und Neuberechnungen berücksichtigt. Das Verwaltungsgericht hatte zudem anerkannt, dass noch weitere Grundstücke einbezogen werden müssen.

Das heißt: Weitere Bürger, die zuvor befreit gewesen wären, müssten gemäß dem neuen Richterspruch zahlen. Die Last würde sich dementsprechend aber auch auf weitere Schultern verteilen. Keusens Berechnungen zufolge geht es hier um rund 140 000 Euro.

Keusen ist das zu wenig, der Verbandsgemeinde Speicher wohl zu viel. Daher das angestrebte Berufungsverfahren. Auch wenn weder Ortsbürgermeister Wolfgang Horn noch VG-Chef Manfred Rodens dazu im Augenblick etwas sagen wollen. Das sei ein laufendes Verfahren. „Wir müssen sehen, was das Gericht, hoffentlich noch in diesem Jahr, dazu entscheidet.“

Die Entscheidung, ob es zugelassen wird, ist allerdings noch offen. Wenn ja, würden sich die Parteien womöglich vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz wieder begegnen. Und die Sache würde sich noch weiter hinziehen. Was auch für die Bürger eine Hängepartie bedeutet.

„Ich würde gerne endlich mal wissen, wie viel ich zahlen muss“, ärgert sich Hans Klein jedenfalls, „und wann der Bescheid kommt“. Schließlich habe er noch andere Pläne und müsse sich das Geld einteilen. In einer Gemeinderatssitzung wird er auf seine Fragen wohl keine Antwort bekommen. Ortsbürgermeister Wolfgang Horn bietet aber an, dass Einwohner mit ihren Anliegen gerne zu seiner Sprechstunde ins Bürgerhaus kommen können. Die ist jeden Montag von 18 bis 19 Uhr.

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