Symbol einer Rechtskultur

Gott ist der Rechtsordnung nicht fremd, Kirche übrigens auch nicht. Allerdings ist dem Bürger die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und der Überzeugung gewährleistet und der weltliche Richter allein der Verfassung, dem Gesetz und seinem Gewissen unterworfen.

Deshalb kann die Gerichtsverhandlung keine "Feierlichkeit oder Übung von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften" sein (Art. 8 der Landesverfassung). Sie wird es aber auch nicht schon deswegen, weil traditionell ein Kreuz an der Wand hängt. Denn richtig verstanden handelt es sich dabei um das Symbol einer Rechtskultur, die in ihrer Substanz auf Ausgleich der Interessen, Fairness im Verfahren und normgebundene Entscheidungsfindung ausgerichtet ist. Selbstverständlich kann auch diese Deutung des Kreuzes im Gerichtssaal mit einer "Weltanschauung" kollidieren. Sie müsste sich dann allerdings im Normalfall behaupten, weil sonst die Rechtsordnung Gefahr liefe, ihren Charakter als Freiheitsordnung zu verlieren. Der Behördenleiter, der sich auf allgemein gültige Werte bezieht, verdient also Zustimmung. Zumal er zu Recht nicht behauptet, das Kreuz an der Wand sei im Gerichtssaal ein unerlässliches Requisit. Peter Schuh, Trier

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