Täter und Opfer wieder versöhnt

Vor dem Amtsgericht Bitburg sind gestern zwei Cousins wegen versuchter räuberischer Erpressung sowie gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Der eine erhielt 14, der andere neun Monate. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bitburg. Sie sehen aus wie zwei ganz normale Angeklagte, die sich am Mittwoch vor dem Bitburger Amtsgericht zu verantworten haben. Zwei Männer im Alter von 34 und 33 Jahren, Cousins, die im Eifelkreis wohnen. Ihnen wird räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Doch sobald sie das Wort ergreifen, erheben sie sich umständlich.

Auch dann noch, nachdem Richter Udo May sie auffordert "Bleiben Sie doch sitzen": Die beiden Männer ziehen es vor, weiterhin aufzustehen. Vielleicht ist das in ihrer Heimat vor Gericht üblich - die zwei Cousins leben erst seit fünf beziehungsweise drei Jahren in Deutschland, sind aus Osteuropa zum Arbeiten in die Gegend gezogen.

Es ist nicht das Einzige, was ungewöhnlich ist an dieser Verhandlung: Die beiden Männer sollen im Sommer 2009 einen Bekannten, mit dem sie zuvor noch gezecht haben, in stark alkoholisiertem Zustand geschlagen und ins Gesicht getreten haben, damit er ihnen 8000 Euro aushändigt. Trotz dieser Vorkommnisse stehen Opfer und Angeklagte vor dem Prozess zusammen und unterhalten sich, als sei nichts gewesen. "Wir haben einen guten Kontakt", erklärt der 34-Jährige, "wir kennen uns schon aus der Heimat, haben in einem Dorf gewohnt." Sie seien sogar über mehrere Ecken verwandt.

Angeklagte räumen Vorwürfe ein



Weshalb die Situation am Tatabend im Juni 2009 derart eskaliert ist, dass das Opfer schließlich aus der Nase blutet, einen Zahn verliert und um sein Leben fürchtet, wird in der Verhandlung nicht klar. Ist es eine Familienfehde gewesen, wie das Opfer bei einer Vernehmung angegeben hat, oder steckt doch mehr dahinter, was der Geschädigte - womöglich aus Angst - verschweigt? Die beiden Cousins räumen die Vorwürfe ein. Und sie tun gut daran, denn sie hätten auch im Gefängnis landen können.

So aber werden sie zu einer Freiheitsstrafe von 14 beziehungsweise neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Beide müssen eine Geldstrafe in Höhe von 800 beziehungsweise 600 Euro zahlen. "Zeigen Sie im Rahmen der Bewährungszeit, dass Sie ohne strafbares Verhalten in Deutschland leben können", gibt Richter May den beiden Cousins am Ende mit auf den Weg.

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