Tankstellen-Räuber vor Gericht

Bitburg/Trier · Steckt die italienische Mafia hinter zwei Raubüberfällen in Bitburg? Zumindest behauptet dies ein 26-Jähriger, der sich am kommenden Donnerstag vor dem Landgericht Trier verantworten muss. Er soll im März eine Tankstelle und ein Subway-Restaurant ausgeraubt haben.

Bitburg/Trier. Nur 300 Meter liegen die Aral-Tankstelle und das Subway-Restaurant in Bitburg auseinander. Beide wurden im März innerhalb von drei Tagen nach dem gleichen Muster überfallen. Ein junger Mann - in beiden Fällen bewaffnet mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole - forderte Bargeld: 635 Euro erbeutete er bei seinem Überfall auf die Tankstelle. Mit 840 Euro, 23 Verzehrgutscheinen in Höhe von je fünf Euro, einer EC-Karte, einem Schlüssel sowie mehreren Quittungen flüchtete er aus dem Fastfood-Restaurant. Lange konnte sich der Täter jedoch nicht an seiner Beute erfreuen: Einen Tag nach seinem Überfall auf die Subway-Filiale wurde er in einem Café in Bitburg festgenommen - sein erstes Opfer, der Tankstelleninhaber, hatte ihn dort erkannt (der TV berichtete). Am kommenden Donnerstag, 18. Oktober, wird der Fall vor dem Trierer Landgericht verhandelt: Wegen schweren Raubes ist ein 26-Jähriger angeklagt, der die ihm vorgeworfenen Taten im Ermittlungsverfahren eingeräumt hat. Dabei gab er allerdings an, dass er von Mitgliedern der italienischen Mafia zu den Überfällen gezwungen worden sei. "Wir sind der - in der Tat nicht alltäglichen - Einlassung nachgegangen", sagt Jürgen Brauer, Leitender Oberstaatsanwalt, auf TV-Nachfrage, "es gibt keine Anhaltspunkte, dass sie zutreffend sein könnte." Zudem sei der junge Mann nach seiner Aussage psychiatrisch begutachtet worden, sagt Corinna Kraus, Pressesprecherin des Trie rer Landgerichts: "Das Ergebnis steht aber noch aus." Der Mann sitzt inzwischen bereits im Gefängnis: Das Bitburger Amtsgericht hatte ihn im Januar wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen verurteilt. Da er diese nicht bezahlt hat, muss er die 130 Tage derzeit als Freiheitsstrafe absitzen. neb

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