Teurer Einsatz für Wachmann

Prüm · Der Einsatzleiter eines beim Prümer Sommer beauftragten Sicherheitsdienstes muss zahlen: Das Amtsgericht brummte ihm eine Strafe von 80 Tagessätzen zu 20 Euro auf, weil er einen randalierenden Besucher zu hart rangenommen hatte. Vorbestraft ist er dadurch nicht.

Prüm. Auch wer das Richtige tun will, der darf dabei nicht über die Stränge schlagen: Das dürfte die Lehre sein, die sich aus einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Prüm am Donnerstagmorgen ziehen lässt.
Der Angeklagte: ein 39-jähriger Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, der beim Prümer Sommer am 1. Juli mit der Einsatzleitung auf dem Festplatz betraut war. Die Verhandlung wurde angesetzt, weil er gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Trier Einspruch erhoben hatte.
Der Geschädigte: ein 17-jähriger Lehrling aus der Eifel, einer der Besucher an diesem Abend. Staatsanwältin Stefanie Wöste verliest die Anklage - die Behörde wirft dem 39-Jährigen aus dem Raum Trier vor, den Jugendlichen körperlich misshandelt zu haben. Er habe den Lehrling vom Gelände geführt, gegen eine Mauer und anschließend zu Boden geschlagen und sich dann auf ihn gesetzt, wobei er den Jugendlichen mit dem Knie am Ohr verletzt habe.
Der Angeklagte, von Amtsrichter Franz-Josef Triendl zum Hergang befragt, weist auf die Vorgeschichte hin - und dass nicht jeder mitbekommen habe, "wie hinterlistig, link und aggressiv der war": Ein junger Mann habe ihn gerufen, weil sich auf dem Festplatz zwischen Bühne und Weinstand eine Auseinandersetzung zwischen zwei Besuchergruppen abgezeichnet habe. Als er sich den Kontrahenten genähert habe, sei der Streit zu Ende gegangen, die Gruppen hätten sich wieder getrennt. Der 17-Jährige habe ihm dann signalisiert, dass er nun gehen werde, sich in Richtung Ausgang bewegt und dann "im Vorbeigehen" einen anderen Jugendlichen geschlagen. Daraufhin sei er ihm gefolgt, habe ihn festgehalten und zu Boden gezwungen. Zuletzt habe er dann die Polizei gerufen, "weil die Situation zu gefährlich war".
"Meinen Sie wirklich, das sei alles notwendig gewesen?", fragt Triendl. Antwort: "In dieser Situation, in der ich mich befand - ja." Dann wird der 17-Jährige - dem Richter kein Unbekannter - als Zeuge vernommen und gibt zu, dass er "ein bisschen Ärger mit jemandem" gehabt habe. Dass er diesen beim Rausgehen geschlagen habe, sei "teilweise richtig". Aber dieser habe ihn vorher "auch gehauen". Ihm sei schon klar gewesen, dass er deshalb das Gelände würde verlassen müssen. Er bleibt bei seiner Darstellung, dass ihn der Sicherheitsdienstler zwei Mal mit dem Kopf gegen die Mauer gehauen habe und anschließend ins Gesicht. "Das war schon ein Faustschlag. Von einer Backpfeife falle ich nicht zu Boden." Der Angeklagte habe sich dann auf ihn gesetzt, so dass er sich nicht mehr habe bewegen können. Außerdem habe er gesagt: "Was soll das denn, hinterhältiges Arschloch?"
Verteidiger Kilian Görgen macht einen Widerspruch in der Darstellung gegenüber der ursprünglichen Aussage des 17-jährigen Zeugen bei der Polizei aus: Damals habe er erzählt, man habe ihn gegen einen Mast gestoßen. "Das ist was ganz anderes."
Hier allerdings decken sich die Aussagen der weiteren Zeugen mit denen des Lehrlings. So bestätigt eine 19-jährige Schülerin aus der Verbandsgemeinde Arzfeld den Vorfall an der Außenmauer des Prümer-Sommer-Platzes. Der nächste Zeuge, ein 19-jähriger Freund des Geschädigten, will sich zwar zunächst nicht mehr an viele Einzelheiten erinnern können ("Das ist ja schon ein Weilchen her"), ist sich aber auf Nachfrage des Verteidigers dann doch "sicher", dass alles so abgelaufen sei - zumal er selbst ebenfalls die Polizei gerufen habe, weil "meines Wissens das so nicht geht", wie sich der Angeklagte verhalten habe.
An dieser Stelle bittet Görgen um eine zweiminütige Verhandlungspause und geht mit seinem Mandanten auf den Flur hinaus. Kurz darauf gibt er durch, man ziehe den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. "Dann war's das", sagt Franz-Josef Triendl. Die Strafe: 80 Tagessätze zu 20 Euro, insgesamt 1600 Euro. "Bei 90 Tagessätzen ist man vorbestraft", sagt Triendl. fpl

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort