Tiere

Zum Urteil gegen die Hundehalterin, die in einem Haus der Moderatorin Sonja Zietlow in der Vulaneifel Tiere sich selbst überlassen hat, meint diese Leserin:

Meinung

Der Gipfel der Ignoranz
Mit größtem Befremden haben Tierfreunde das Urteil des Amtsgerichts Daun gegen Gesa K. zur Kenntnis genommen, die Hunde auf dem Anwesen von Fernseh-Moderatorin Sonja Zietlow in Üxheim-Nollenbach sich selbst überließ, wobei viele Hunde zu Tode kamen. Das Urteil: läppische sechs Monate auf Bewährung, ein bisschen gemeinnützige Arbeit - Himmel, womöglich im Tierheim? - und kein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot, noch nicht einmal befristet! Das ist in dieser Form nicht nachvollziehbar! Dem Gericht liegen sämtliche Unterlagen vor, wonach Frau K. Wiederholungstäterin ist! Bereits an ihrer vorhergehenden Adresse waren ähnliche Zustände bekannt, wurde das Haus verwüstet zurückgelassen. Alles wie in Nollenbach. Das bedeutet nun: Sie braucht nur eine neue Adresse, um wieder Hunde sammeln zu können. Der Eindruck des Oberstaatsanwaltes, "vor lauter überbordender Tierliebe den Überblick verloren", ist ebenfalls unverständlich. Dem Gericht wurde mit Sicherheit die Information zugeleitet, wonach Gesa K. - und das laut ihren eigenen Facebook-Einträgen - am Nürburgring Porsche fuhr, anstatt Hunde zu füttern, Grundstück und Haus sauber zu halten und die Tiere ordentlich zu beaufsichtigen. Und laut ihrer eigenen Aussage wohnte sie auch nicht mehr dort. Bei diesem Urteil wurden sämtliche Tierrechte mit Füßen getreten. Traurig. D. Seiler, Seckach (Baden-Württemberg)

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