Tierhalter: Bestand sofort melden

Bitburg/Prüm. (red) Schaf-, Ziegen- und Schweinehalter sind gemäß Paragraph 26 Absatz 3 Viehverkehrsverordnung dazu verpflichtet, der Kreisverwaltung oder dem Landeskontrollverband Bad Kreuznach umgehend die Anzahl der jeweils am 1. Januar (Stichtag) im Bestand vorhandenen Schafe, Ziegen und Schweine zu melden.

Dies teilt die Bitburg-Prümer Kreisverwaltung mit. Die Stichtagsmeldung könne per Internet oder durch Ausfüllen und Rücksendung der Meldekarten an den Landeskontrollverband bei registrierten Betrieben erfolgen. Jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln habe seine Tierhaltung vor Beginn der Tätigkeit der Kreisverwaltung oder einer von dieser beauftragten Stelle gemäß Paragraph 26 Absatz 1 Viehverkehrsverordnung zu melden. Gemäß Paragraph 1 a der Bienenseuchen-Verordnung sei ebenfalls die Bienenhaltung vor Beginn der Tätigkeit der Kreisverwaltung anzuzeigen.

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