Tod im Cascade: Ob es zum Prozess kommt, ist weiter unklar

Bitburg · Die Staatsanwaltschaft will vorsorglich Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts einlegen, das Verfahren gegen die Geschäftsführerin des Cascade nicht zu eröffnen. Sie hatte die Bad-Chefin angeklagt, weil eine Dreijährige in der Einrichtung ertrunken war.

Bitburg. Das juristische Nachspiel um den Tod einer Dreijährigen im Schwimmbad Cascade vor zwei Jahren könnte in die nächste Runde gehen: Die Staatsanwaltschaft Trier hat angekündigt, Beschwerde gegen den Beschluss des Bitburger Amtsgerichts einzulegen. Dieses hatte jüngst einen Prozess gegen die Cascade-Geschäftsführerin abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Anklage gegen die Bad-Chefin wegen fahrlässiger Tötung erhoben, weil an dem Tag, als das Mädchen ertrank, zu wenig Bademeister vor Ort waren (der TV berichtete). Das Gericht dagegen bezweifelt, dass durch den Einsatz von mehr Personal der Tod des Kindes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte verhindert werden können. Mittlerweile liegt der Beschluss des Gerichts der Staatsanwaltschaft vor. "Wir werden zunächst Beschwerde einlegen und dann in Ruhe anhand der Beschlussgründe prüfen, ob wir die Beschwerde durchführen und begründen werden", sagt Jürgen Brauer, leitender Oberstaatsanwalt. Sollte es bei der Beschwerde bleiben, muss das Landgericht entscheiden, ob die Ablehnung des Verfahrens rechtens war oder ob das Bitburger Gericht den Prozess doch eröffnen muss. neb

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