Toilettenreiniger im Bier: 37-jähriger Mann verurteilt

Ein 37 Jahre alter Mann ist vom Amtsgericht Prüm zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einer jungen Frau auf der Schönecker Kirmes Toilettenreiniger ins Bier geschüttet hatte.

Prüm. Was sich genau in dieser Nacht bei der Schönecker Kirmes im Oktober 2010 zwischen Festzelt und Toilettenwagen abgespielt hat, kann vor Gericht nicht mehr in allen Einzelheiten rekonstruiert werden. Nur so viel scheint nach der Beweisaufnahme klar: Gegen 3.30 Uhr verlässt die junge Frau aus Schönecken das Festzelt, um zur Toilette zu gehen. Davor ist ein Tisch aufgebaut, auf dem der Toilettenmann seine Reinigungsmittel und ein Tellerchen für das Trinkgeld platziert hat. Dort stellt sie ihr Bier ab und geht in den Wagen. In der Zwischenzeit, der Toilettenmann ist offenbar für einen Moment nicht an seinem Platz, kommt der Angeklagte an den Tisch und schüttet den Reiniger ins Bier. Warum? Darauf findet der 37-Jährige selbst keine überzeugende Antwort. Er sei betrunken gewesen und habe möglicherweise dem Toilettenmann einen Streich spielen wollen. "Ich wollte niemanden verletzen", beteuert er mehrfach.

Doch die junge Frau nimmt nach dem Toilettenbesuch ihr Bier wieder mit und trinkt daraus - mit schlimmen Folgen, die sie vor Gericht anschaulich schildert. Ihr sei schlecht geworden, und sie habe Schaum vor dem Mund bekommen. Ein Arzt stellt später unter anderem Verätzungen im Magen und in der Speiseröhre fest, außerdem wurden die Geschmacksnerven geschädigt, so dass die Frau vermutlich ein Jahr lang nichts schmecken wird.

Täter zahlt 1000 Euro ans Opfer



"Außerdem fühlt sich meine Zunge immer noch so an, wie wenn ein Arm eingeschlafen ist", sagt sie vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft fordert daher, den Mann wegen schwerer Körperverletzung - allerdings in einem minderschweren Fall - zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu verurteilen. Für ihn spreche, dass er sich bei der jungen Frau entschuldigt habe und ihr bereits in einem Täter-Opfer-Ausgleich eine erste Entschädigung von 1000 Euro gezahlt habe. Der Verteidiger des Angeklagten sieht hingegen keine schwere, sondern nur eine fahrlässige Körperverletzung als erwiesen an. Der 37-Jährige sei davon ausgegangen, dass niemand mehr aus dem Glas trinke.

Doch in seinem Urteil widerspricht Amtsrichter Franz-Josef Triendl entschieden: Diese Annahme sei völlig lebensfremd. Bei klarem Verstand müsse jeder erkennen, dass dort Leute ihr Bier während des Toilettenbesuchs abstellen. Als er dort Reiniger in das Glas geschüttet habe, habe er billigend in Kauf genommen, dass jemand daraus trinke. "Und das hätte noch weitaus schlimmere Folgen haben können." So geht der Amtsrichter nicht von einem minderschweren Fall aus, bleibt aber mit dem Strafmaß von sechs Monaten auf Bewährung am unteren Ende der gesetzlichen Möglichkeiten. Außerdem muss der Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. "Ich habe einen großen Fehler gemacht", sagt der Angeklagte in seinem Schlusswort. "Und dafür möchte ich mich in aller Form entschuldigen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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