Tourismuschef: Kündigung bleibt zunächst bestehen

Traben-Trarbach · Die zweite Kündigung des Traben-Trarbacher Tourismusleiters Matthias Holzmann ist "nicht offensichtlich unwirksam", sagt das Landesarbeitsgericht. Dies bedeutet, die Stadt muss Holzmann zunächst nicht wieder einstellen.

Traben-Trarbach. Die Stadt Traben-Trarbach hat, nachdem sie mit ihrer ersten Kündigung vor Gericht gescheitert war, ihrem Tourismuschef Matthias Holzmann Anfang Februar zum zweiten Mal gekündigt (der TV berichtete). Das Landesarbeitsgericht hat nun im Rahmen eines Antrags der Stadt bestätigt, dass diese Kündigung, die mit Nazi-Hetze gegen die Bürgermeister von Stadt und Verbandsgemeinde begründet wurde, nicht offensichtlich unwirksam ist und somit zunächst bestehen bleibt.
Endgültig entschieden ist damit jedoch noch nichts. Denn Holzmann hat genauso wie beim ersten Mal auch gegen die zweite Entlassung eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Über diese Klage des Tourismuschefs wird das Arbeitsgericht Trier noch entscheiden. Ein Termin steht laut Holzmann noch nicht fest. Im November vergangenen Jahres hatten die Trierer Richter die erste Kündigung kassiert.
Der Streit zwischen dem Tourismuschef und der Verwaltung spaltet seit mehr als einem Jahr die Stadt Traben-Trarbach. Entzündet hatte sich das Ganze unter anderem am Defizit des ersten Mosel-Wein-Nachts-Markts 2011/2012, den Holzmann organisiert hatte. Weil die Stadt nicht zur Ruhe kommt, hat es vergangene Woche einen ökumenischen Versöhnungsgottesdienst mit 250 Besuchern gegeben. mai

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