Tritte nicht nachweisbar

Die Zeugen: · Das Amtsgericht Prüm hat das Verfahren gegen einen Sicherheitsdienstmitarbeiter eingestellt. Der 41-Jährige wurde beschuldigt, einen 25-Jährigen gegen Kopf und Nieren getreten zu haben.

Prüm. Kräftige Statur, entschiedener Blick - der 41-jährige Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma wirkt robust. Sein selbstbewusstes Auftreten lässt darauf schließen, dass er sich durchsetzen kann - eine wichtige Voraussetzung in seinem Beruf.
Vor dem Amtsgericht Prüm wurde gestern geprüft, ob er sich bei einem Tanzabend der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Nach Anhörung von neun Zeugen beantragte die Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen. Anhand der Aussagen könne man ihm nichts beweisen. Die Ermittlungen seien erneut zu zurückhaltend gewesen, kritisiert der Staatsanwalt, der namentlich nicht genannt werden will, die Arbeit der Polizei.

Die Anklage: Am 12. Dezember vergangenen Jahres soll der Leiter eines Sicherheitsteams bei einer Veranstaltung im Bürgerhaus in Waxweiler einen 24-Jährigen gegen Nieren und Kopf getreten haben. Der Mann sei dabei von Mitarbeitern am Boden festgehalten worden, weil er zuvor randaliert habe.

Die Zeugen: Drei Sicherheitsleute stritten entschieden ab, dass es bei dem Vorfall zu Tritten oder Schlägen gekommen sei. "Wir machen so was nicht. Wir schlagen nie zu", sagte ein 30-Jähriger. "Das ist erstaunlich, obwohl Sie sagen, dass Sie nie schlagen, stehen immer wieder Kollegen von Ihnen vor Gericht", zürnt der Staatsanwalt.
Allein das vermeintliche Opfer sei aggressiv gewesen, erklärten die Mitarbeiter. Er sei aufgefordert worden, das Rauchverbot zu beachten und nicht weiter zu pöbeln. Man habe ihn herausgeführt, um das in Ruhe zu besprechen. Auf dem Weg nach draußen habe jemand im Vorzelt Pfefferspray versprüht. Ob der Angeklagte es war, ein anderer Sicherheitsmitarbeiter, der Verletzte selber oder eine dritte unbekannte Person, blieb unklar.
Im Gerangel sei der Mann gegen einen Heizstrahler gestürzt. Die Situation sei anschließend eskaliert. Einig waren sich alle Zeugen, dass der vermeintlich später Getretene einem Securitymann eine "Backpfeife" verpasst hat, nach draußen gedrängt und von dreien auf dem Boden gepresst wurde. Der Beschuldigte habe Kabelbinder zum Fesseln geholt, die Polizei gerufen und den Mann dann fixiert. Dabei soll zu den Tritten gekommen sein. Kurios: Jeder einzelne Securitymann sagte aus, er selber habe den Angeklagten an den Händen auf den Boden gedrückt.

Die Verfahrenseinstellung: Richter Felix Heinemann schloss sich der Meinung der Staatsanwaltschaft an. Die Beweislage sei für eine Verurteilung zu dürftig. Er sah davon ab, einen weiteren Zeugen an einem zweiten Verhandlungstag zu befragen. Der Mann war zwar vorgeladen, kam aber nicht zum Gerichtstermin. Seine Aussage bei der Polizei ließe aber erkennen, dass er nichts Wesentliches zum Prozess mehr beitragen könne. Sein Fehlen wird aber für ihn ein Nachspiel haben. Er muss nun 150 Euro Ordnungsgeld bezahlen.

Die Ermahnung: Rechtlich haben die abschließenden Worte der Staatsanwaltschaft zwar keine Relevanz, dennoch soll der Angeklagte sich zukünftig vor Ärger hüten, denn "Immer wieder tauchen Sie im Zusammenhang mit ähnlichen Prozessen auf. Das kann doch nicht sein."keine Sonderrechte

Extra

Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten haben in Deutschland keine Sonderrechte. Beim Fixieren einer Person können sie sich aber auf das "Jedermann-Festnahmerecht" berufen. Paragraf 127 der Strafprozessordnung: Wird jemand auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. aff

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