Überholen trotz Verbot: Gefahr auf der B 51

Olzheim/Prüm · Auf der Bundesstraße 51 bei Olzheim (Eifelkreis Bitburg-Prüm) hat sich am Montag ein Unfall ereignet, weil ein Autofahrer offenbar das Überholverbot missachtete. Kein Einzelfall, sagt die Polizei. Allerdings sind die Verursacher nicht leicht zu ermitteln.

Die B 51 bei Olzheim. Aus Richtung Norden darf hier nicht überholt werden. Viele tun es doch. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Die B 51 bei Olzheim. Aus Richtung Norden darf hier nicht überholt werden. Viele tun es doch. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

"Straßenverkehrsgefährdung" - so ist die Polizei-Mitteilung vom Dienstag dieser Woche überschrieben. Vielleicht wäre "Lebensgefährdung" auch richtig, wenn man sich den Hergang anschaut:
Rosenmontag, 12.45 Uhr, in Höhe von Olzheim: Ein 20-Jähriger ist gemeinsam mit seiner Freundin und deren dreijährigem Sohn in seinem BMW auf der Bundesstraße aus Richtung Köln unterwegs.
Dahinter laut Zeugenaussagen: ein blauer Ford, am Steuer "ein älterer Mann mit grauen Haaren und Brille". In Richtung Bitburg ist die B 51 dort einspurig angelegt und durch eine doppelt durchgezogene Linie begrenzt. Zugleich weisen Schilder auf das Überholverbot hin.
Die Fahrbahn aus Richtung Bitburg hat in diesem Abschnitt zwei Spuren. Nach Angaben der Polizei Prüm zieht der blaue Ford trotzdem über die Linie, um den BMW zu passieren und nutzt dafür die Spur, die dem Gegenverkehr zum Überholen dient. Kurz bevor der Wagen am BMW vorbei ist, kommt dem Ford ein Auto auf der Überholspur entgegen. Der junge BMW-Fahrer bremst heftig ab und weicht nach rechts aus, um dem Ford das Einscheren zu ermöglichen. Dabei gerät der BMW gegen die Leitplanke. Ergebnis: ein schwerer Sachschaden am Auto. Der Ford fährt weiter.
"Das kommt vor - auch öfter", sagt der Prümer Hauptkommissar Ferdinand Spartz. So ging erst vor knapp zwei Wochen bei der Inspektion in der Abteistadt eine Anzeige in einem ähnlichen Fall ein: Ein Kleintransporter war laut Zeugenaussage zwischen Neuendorf und Olzheim so lange unerlaubt auf der Überholspur unterwegs, bis ihm zwei Sattelzüge nebeneinander entgegen kamen. In nahezu letzter Sekunde scherte der Kleinlaster wieder ein.
Beweise, Zeugen, Fakten


Der Fahrer wurde nach einer Anzeige ermittelt. Ihm stehe ein Bußgeldbescheid ins Haus, außerdem drohen drei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg, sagt Hauptkommissar Gerhard Kauth, der den Fall bearbeitet. Allerdings haben Verkehrsteilnehmer, die solche Vorgänge der Polizei melden, nicht selten einen schweren Stand: Oft müsse mit einer Gegenanzeige gerechnet werden, sagt Spartz. "Und dann steht Aussage gegen Aussage."
Manch einer habe da schon "viel Rechtshilfe" benötigt, um aus der Sache ohne Schaden her auszukommen. "So ist es, leider."
Unerfreulich - aber: "Auf dieser Welt gibt es wirklich alles", sagt Katrin Müllenbach von der Pressestelle des ADAC in München. "Justitia kann sich nur auf Fakten berufen." Ihre Empfehlung für alle, die einen Verkehrsrowdy anzeigen wollen, lautet daher: "Du brauchst Beweise. Wie immer. Und Zeugen. Dann bist du schon auf der besseren Seite. Sonst siehst du alt aus."
Dabei sei selbst ein Foto des Vorgangs vor Gericht nicht immer zu gebrauchen. Handy zücken, Bild machen - das resultiere nicht automatisch in einem beweiskräftigen Dokument. Vor allem: Der Fahrer müsse identifizierbar sein: "Man muss genau sagen können: So sah der aus." Schwer genug, wenn man als Autofahrer gerade damit befasst ist, einen Unfall zu vermeiden.
Dennoch: Gerhard Kauth rät zur Anzeige, allerdings ebenfalls mit so vielen Beweisen wie möglich. Die Erfolgsaussichten hätten eben auch mit der Qualität der Zeugenaussage zu tun. "Manche zeigen Gott und die Welt an. Aber wenn du mit denen fertig bist, dann haben sie sich nur geärgert, weil sie mal den Fuß vom Gas nehmen mussten."
Solche riskanten Überholvorgänge wie am Montag, sagt Jürgen Schäfer vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Gerolstein, blieben oft im Dunkeln, weil sie zum Glück nicht immer in einer Katastrophe enden: "Da sind viele Beinah-Unfälle dabei. Dadurch kommt das nicht ans Tageslicht."
Ob weitere Markierungen oder mehr Überwachung durch die Polizei hier eine Besserung herbeiführen können, ist Sache der Verkehrs-Unfallkommission mit Vertretern von LBM, Polizei, Kreis und Verbandsgemeinde. Nächstes Treffen: im Frühling.
Die Polizei Prüm bittet um Zeugenhinweise zum Unfall von Montag. Die Beamten erreicht man unter Telefon 06551/9420.
Meinung

Sie werden weiter rüpeln
Man weiß nicht, worüber man sich mehr aufregen soll: über Tausende von Sattelzügen, die täglich mit kräftig gespritzten Südfrüchten über unsere Straßen bollern, weil wir ja unbedingt billiges Zeug futtern wollen - oder über die Verkehrsrüpel, die völlig ignorant andere in höchste Gefahr bringen. Weil sie sich für so wichtig halten, dass ihnen Regeln schnurz sind. Der Unfall diese Woche ist relativ glimpflich ausgegangen. Aber das wird nicht immer so sein. Sollen wir jetzt also wieder nach mehr staatlicher Regelung rufen? Oder nach mehr Vernunft? Beides wird nichts nützen. Selbst wenn überall Baken, Hütchen oder andere Hindernisse aufgestellt werden. Und darüber kann man sich auch aufregen. fp.linden@volksfreund.de

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