Umfrage zu Wohnkosten im Kreis Bitburg-Prüm

Bitburg-Prüm. (red) Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaften nach dem Arbeitslosengeld II und im Rahmen der Sozialhilfe im angemessenen Umfang zu übernehmen.

Die Wohnkosten orientieren sich dabei an dem spezifischen Mietenniveau in den verschiedenen Regionen des Kreises. Im Rahmen einer breit angelegten Erhebung werden daher Wohnungsmieten des gesamten Wohnungsmarktes durch eine schriftliche Vermieterbefragung erhoben.

Mit der Erhebung und Auswertung der Mietwerterhebung hat der Eifelkreis Bitburg-Prüm das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Auf der Basis dieser Erhebung werden dann die zukünftig gültigen Richtwerte für den Eifelkreis festgelegt.

Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Die Erhebungsmethodik ist mit dem Landesdatenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz abgestimmt. Die Erhebung bei ausgewählten Vermietern beginnt Ende Juli. Diese erhalten vom Eifelkreis ein Schreiben mit den notwendigen Informationen zur Erhebung.

Nähere Auskünfte zu der Erhebung unter Telefon 06561/151170 und 06561/967610.

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