Unter Beobachtung

BITBURG-PRÜM. (cus) Mit der Aufhebung der Handelsbeschränkungen zur Bekämpfung der Schweinepest wird der Kreis Bitburg-Prüm gleichzeitig als so genanntes Monitoring-Gebiet ausgewiesen.

Seit Karfreitag hat der gesamte Kreis Bitburg-Prüm den Status eines Monitoring-Gebiets für Schweinepest. Das bedeutet, dass alle abgeschossenen Wildschweine mit einem Gewicht unter 30 Kilo (ohne Innereien) sowie alle verendeten oder kranken Wildschweine auf Viren untersucht werden müssen. Jäger müssen Blut und Organmaterial der Tiere ans Veterinäramt der Kreisverwaltung schicken. Darüber hat die Verwaltung die Jäger schriftlich informiert. Bisher mussten die Jäger alle erlegten Wildschweine zu Wildsammelstellen bringen, die nun geschlossen wurden. Hausschweine in der Region Eifel/Hunsrück unterliegen auf EU-Beschluss keinen besonderen Restriktionen mehr. Klinische Untersuchungen und Blutproben entfallen. Beim Export werden weiterhin amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen benötigt. Seit zwei Jahren war in Eifel und Hunsrück kein Fall von Schweinepest mehr festgestellt worden. "Das zeigt, dass unsere Maßnahmen wie Impfaktionen erfolgreich waren", bilanziert die Mainzer Umweltstaatssekretärin Jacqueline Kraege. Das sei auch ein Verdienst der Jägerschaft. Die Kosten der Impfköder von 4,5 Millionen Euro übernahm das Land. Der Anfangsverdacht auf Schweinepest in einem Zuchtbetrieb in der Verbandsgemeinde Bitburg-Land bestätigte sich nicht. Das Kreisveterinäramt hob die angeordneten seuchenrechtlichen Maßnahmen auf. Allerdings bittet das Amt alle Schweinezüchter, die hygienische Vorsorge zum Schutz der Tiere vor einer möglichen Ansteckung mit Schweinepest weiterhin zu beachten. Insbesondere der direkte oder indirekte Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen sei zu vermeiden.

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