Fluthilfe Fluthilfe: Die Antragsfrist wird verlängert

Bitburg-Prüm · (red) Die Verlängerung der Antragsfrist auf Soforthilfen wird bis zum Freitag, 10. September verlängert, teilt die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm mit. Das Land Rheinland-Pfalz hatte Soforthilfen für vom Hochwasser betroffene Unternehmen beschlossen.

Darunter fallen Schäden durch Hochwasser sowie Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 verursacht worden sind oder in einem kausalen Zusammenhang stehen, heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Antragsberechtigt sind demnach Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Anträge sind bis zum 10. September einzureichen.

Die Soforthilfe wird als Pauschale in Höhe von 5000 Euro pro Unternehmen ausgezahlt. Die „Soforthilfe Unternehmen“ wird ohne umfangreiche Prüfung gewährt. Es genügt der glaubhafte Nachweis, dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und dass dem Antragsteller oder der Antragstellerin ein Schaden von mindestens 5000 Euro an dieser Betriebsstätte nach Abzug der zu erwartenden Versicherungsleistungen entstanden ist. Die Betriebs- bzw. Produktionsstätte muss räumlich getrennt von Wohnbereichen sein.

Die Soforthilfe wird für vom Hochwasser betroffene Unternehmen im Eifelkreis Bitburg-Prüm durch die Kreisverwaltung ausgezahlt. Anträge können ab sofort eingereicht werden.  Antragsmuster können unter „Dokumente & Downloads“ (s. unten) heruntergeladen werden; ebenso die „Richtlinie für die Gewährung von Soforthilfen für Unternehmen.

Anfragen können telefonisch und per E-Mail unter nothilfe@bitburg-pruem.de eingereicht werden. https://www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/pressemitteilungen/3454-unwetterkatastrophe-antraege-auf-soforthilfe-fuer-betroffene-unternehmen-koennen-gestellt-werden  

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