Unterschätzte Gefahr

Trotz Warnungen und Verboten tummeln sich dieser Tage viele Menschen auf zugefrorenen Seen in Trier und Umgebung. Dabei unterschätzen sie die Gefahr, ins eisige Wasser durchzubrechen.

Trier/Biersdorf. Knackige Kälte und strahlende Sonne: Diese Kombination verleitet seit Tagen immer mehr Menschen dazu, auf zugefrorenen Gewässern wie zum Beispiel auf dem Mattheiser Weiher in Trier herumzulaufen, zu spielen oder zu rutschen.

Dabei ignorieren sie Verbotsschilder der Stadt. Weil die Verwaltung nicht überall täglich den Zustand des Eises prüfen kann, ist die Sicherheit nicht gewährleistet (der TV berichtete). Wer dennoch das Eis betritt, begeht zwar keine formale Ordnungswidrigkeit. "Als Eigentümer dieser Flächen können wir aber einen Platzverweis aussprechen", sagt Ralf Frühauf, Pressesprecher der Stadt. Auf Verbotsschilder und Appelle an die Bürger setzt auch die Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land, die sich um den Bitburger Stausee in Biersdorf kümmert. "Man kann nie sagen, wie dick die Eisfläche an bestimmten Stellen wirklich ist", erklärt ein Sprecher der VG-Verwaltung. Für Flüsse wie Mosel und Saar gilt grundsätzlich der sogenannte Gemeingebrauch: Ein Betreten ist also nicht gesetzlich verboten. "Wir halten es jedoch für gefährlich und raten davon ab", sagt Rüdiger Englert vom Wasser- und Schifffahrtsamt. Unter dem Eis können sich Hohlräume bilden. Durch Einleitungen wärmeren Wassers etwa aus Kläranlagen können dünne Stellen in der Eisdecke entstehen, an denen Eisläufer plötzlich einzubrechen drohen. Laut der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft muss das Eis bei stehenden Gewässern mindestens 15, bei fließenden 20 Zentimeter dick sein, um ausreichende Tragkraft zu bieten. Wichtig sei, nie allein das Eis zu betreten und ein Handy für Notrufe dabei zu haben. Für dessen Benutzung könnte es aber im Ernstfall zu spät sein. Um schnell wirksame Hilfe leisten zu können, trainierte die Berufsfeuerwehr Trier vergangene Woche speziell das Retten aus Eiswasser. Wer aber müsste einen solchen Einsatz bezahlen? Frühauf: "Wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, bekommt der Verursacher die Rechnung. Das ist im Einzelfall zu prüfen."

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