Urheberrechtsstreit: Künstler klagt gegen Gewerbeverein

Trier/Bleialf · Ein Urheberrechtsstreit zwischen dem Gewerbeverein Bleialf und dem Künstler Roland Hagen hat das Landgericht Trier beschäftigt. Es geht um die Frage, ob die beanstandeten Zeichnungen wirklich von dem Künstler stammen und ob der Gewerbeverein sie tatsächlich auf einer Werbetafel genutzt hat. Eine Entscheidung soll Ende Februar fallen.

 Um diese Ansichten von Bleialf geht es: Der Gewerbeverein Bleialf soll sie ohne Einwilligung des Künstlers Roland Hagen verwendet haben.

Um diese Ansichten von Bleialf geht es: Der Gewerbeverein Bleialf soll sie ohne Einwilligung des Künstlers Roland Hagen verwendet haben.

Foto: Roland Hagen

Rund 23.000 Euro: So viel Geld möchte Roland Hagen aus Buchet vom Gewerbeverein Bleialf haben. Denn, so bringt es der Künstler vor dem Landgericht Trier vor, der Verein habe insgesamt vier Zeichnungen von ihm auf einer Werbetafel benutzt, die mindestens zehn Jahre bis Ende 2010 im Ort gestanden habe (der TV berichtete). Außerdem seien sie auf einer Internetseite verwendet worden, auf der der gleiche Slogan ("Alles in Bleialf") gewesen sei, mit dem der Gewerbeverein für sich wirbt.

Doch der Beklagte widerspricht - in jedem einzelnen Punkt: Man habe erst seit 2010 einen Internetauftritt, die fragliche Seite habe keine Verbindung zum Verein. Auch von der beanstandete Werbetafel wisse man nichts. Es gebe lediglich eine alte von 1994. Auf der könnten aber die Zeichnungen nicht drauf sein, weil diese laut Signatur erst 1995 entstanden sind. Die aktuelle Tafel stamme aus dem Jahr 2011 und enthalte ebenfalls keine der Zeichnungen. Von daher sei unklar, welche Tafel überhaupt gemeint sei. Hagen hat zwar ein Foto von der ominösen Tafel gemacht, aber auch dessen Beweiswert wird vom Gewerbeverein bezweifelt. Ganz abgesehen davon glaubt man nicht, dass Hagen überhaupt der Urheber der Zeichnungen ist.

Der Gewerbeverein sieht folglich keine Veranlassung, Zahlungen an den Künstler zu leisten und lehnt auch den Vorschlag eines Vergleichs ab. "Wir sind uns im Vorstand einig, dass kein Geld bezahlt werden soll", sagt Kassierer Dirk Schnelting.

Auch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Miriam Kaucher äußert Zweifel. Denn wenn die ominöse Tafel wirklich schon vor mehr als zehn Jahren aufgestellt worden sei, wären die Ansprüche mittlerweile verjährt - auch wenn der Künstler erst vor einem Jahr davon erfahren habe. "Von daher bestehen erhebliche Zweifel an den Erfolgsaussichten dieses Anspruchs", sagt Kaucher. Der Kläger selbst habe angeführt, dass sie mindestens zehn Jahre im Ort gestanden habe. Und nach dieser Zeit verjähre nun einmal der Anspruch auf Schadensersatz. Eine Entscheidung soll nun 28. Februar verkündet werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort