Urteil: Frau verbrüht Betreuerin und muss dafür in die Psychiatrie

Trier · Das Landgericht Trier hat eine 31-jährige Frau wegen gefährlicher Körperverletzung mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Staatsanwaltschaft ging von verminderter Schuldfähigkeit aus.

Die Angeklagte, die aus dem Raum Bitburg stammt, soll im Oktober vergangenen Jahres in der psychiatrischen Einrichtung Haus Eifelhöhe in Ammeldingen bei Neuerburg ihrer Betreuerin einen Topf mit kochendem Wasser in den Rücken geschüttet haben (der TV berichtete).

Später soll sie geäußert haben, sie wolle alle Beschäftigen dort "abstechen". Die 31-Jährige hatte vor Gericht die Vorwürfe eingeräumt.

In einer Stellungnahme der Klinik Nette-Gut in Andernach hieß es, die Patientin sei aggressiv und eine Gefahr für andere. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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