Urteil gegen Kinderschänder aus Bitburg rechtskräftig

Trier · Bundesgerichtshof hat das Urteil wegen Kindesmissbrauchs gegen einen Mann aus der Nähe von Bitburg bestätigt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt das Urteil gegen den Angeklagten aus der Nähe von Bitburg. Das Landgericht Trier hatte den Mann im März 2013 unter anderem wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren sowie der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Mann hatte sich zwischen 2005 und 2009 in mehreren Fällen sexuell an seinen drei Stiefsöhnen vergangen. Mit der Abweisung der Revision durch den BGH ist das Urteil rechtskräftig.

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