Eifeler soll minderjähriges Mädchen zum Drogenhandel angestiftet haben Urteil in Drogenprozess: Warum das Gericht den Angeklagten in fast allen Punkten freispricht

Trier · Einem Mann aus der Eifel wurde vorgeworfen ein 13-jähriges Mädchen dazu gedrängt zu haben, für ihn Drogen zu verkaufen. Die Richterin hat Zweifel an der Geschichte und spricht den Angeklagten nur in einem Anklagepunkt schuldig.

Am dritten Verhandlungstag fällte die Richterin ein Urteil im Drogenprozess.

Am dritten Verhandlungstag fällte die Richterin ein Urteil im Drogenprozess.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Ein zum Tatzeitpunkt 13-jähriges Mädchen hatte 2018 Cannabis an ihre Mitschüler verkauft. Laut Anklage soll ein 33-jähriger Mann aus der Eifel sie dazu gedrängt haben. Darüber hinaus werden ihm der Besitz von Betäubungsmitteln und illegaler Waffenbesitz zur Last gelegt. Bei einer Hausdurchsuchung konnte die Polizei eine geringe Menge Cannabis (6,86 Gramm) und ein Butterflymesser (ein Klappmesser, das unter das deutschen Waffengesetz fällt) sicherstellen. Deren Besitz hatte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung eingeräumt. Er bestreitet aber, mit Drogen gehandelt oder das Mädchen dazu gedrängt zu haben.