Neuerburger Hammer-Angriff Angeklagter zu vier Jahren verurteilt (Update)

Trier/Neuerburg · Zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren ist ein 23-jähriger Mann verurteilt worden, der im September des vergangenen Jahres im Eifel-Ort Neuerburg eine Frau im Drogenrausch mit einem Hammer angegriffen hat.

Urteil im Prozess um Neuerburger Hammer-Angriff
Foto: TV/Friedemann Vetter

Es war eine Tat wie im Horrorfilm: Ein 23-Jähriger attackiert am frühen Abend in Neuerburg eine fremde und ahnungslose Frau auf offener Straße mit einem Hammer. Zuvor hatte der Schüler des Neuerburger Eifel-Kollegs LSD und Cannabis konsumiert. Eine Mischung, die verheerende Folgen für ihn hat und ihn seine Gewaltfantasien ausleben lässt. Jetzt hat die Schwurgerichtskammer am Trierer Landgericht den jungen Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Die Anklage: Die Staatsanwaltschaft warf dem 23-jährigen Angeklagten vor, unter Einfluss von LSD und Cannabis im September 2018 eine Frau angegriffen zu haben. Nackt soll er mit einem Hammer auf das Auto der Frau eingeschlagen haben bis die Scheibe zerbrach und er die 50-Jährige attackierte. Zudem soll er ihr gedroht haben, sie zu töten. Nur das Eingreifen Anderer konnte ihn abhalten. Ferner soll der Schüler, der erst in der Eifeler Einrichtung mit dem Drogenkonsum begonnen hatte, Mitschüler verletzt und bedroht haben und mit dem Hammer Steckdosen und ein Treppengeländer beschädigt haben.

Die Plädoyers: Von einer fürchterlichen Tat sprach der Staatsanwalt zu Beginn seines Plädoyers, die zeige, welche Folgen von psychosomatischen Drogen ausgehen könnten und welch schreckliche Auswirkungen LSD haben können, vor allem im Mischkonsum mit Cannabis. Das hatten der Angeklagte und drei Mitschüler an jenem Tag konsumiert. Ein Tripsitter (siehe unten) sei bei der Tat nicht anwesend gewesen, er hätte vielleicht die Tat verhindert. Der Vertreter der Anklage forderte, den 23-Jährigen wegen vorsätzlichen Vollrauschs sowie wegen unerlaubten Erwerbs und Abgabe von Drogen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren zu verurteilen. Wegen versuchten Totschlags könne der Mann nicht verurteilt werden, da er während der Tat laut Gutachter nicht schuldfähig war. Die Verteidigerin des Mannes forderte eine „angemessene Bestrafung“ ihres Mandanten und, wie der Staatsanwalt, die Unterbringung in einer psychatrischen Klinik.

Das letzte Wort, bevor Richterin Petra Schmitz nach einer kurzen Verhandlungsunterbrechung das Urteil verkündete, gehörte dem Angeklagten. Er entschuldigte sich für seine Taten, dankte denen, die ihn an jenem Abend aufhalten wollten und vor allem seinen Eltern, die zu ihm stünden und ihn auffangen würden.

Das Urteil: Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlichen Vollrauschs sowie wegen Erwerbs und Abgabe von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Kammer ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Das Urteil ist rechtskräftig, beide Parteien sagten vor Gericht, auf die Einlegung von Rechtsmitteln zu verzichten.

Zuvor hatten der Angeklagte und das Tatopfer sowie dessen ebenfalls bei dem Angriff verletzter Ehemann einen Vergleich geschlossen, der den beiden Opfern Schadenersatz zusichert.

Diese Tatsache, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und durchgängig geständig war haben sich, so Richterin Schmitz, positiv auf das Urteil ausgewirkt.

Der Tripsitter ist ein Mensch, der  die den Drogentrip von anderen beaufsichtigt oder begleitet und dabei keine Drogen konsumiert hat. Er sollte die zu konsumierende Droge und ihre Wirkungen allerdings kennen. Der Tripsitter kann bei Problemen wie psychischen, in schwerwiegenden Fällen Horrortrip genannt, eingreifen. Auch die Gefahr von Unfällen im Drogenrausch kann durch einen Tripsitter gesenkt werden.

Vollrausch als Straftat: Wer sich fahrlässig oder vorsätzlich durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist (Quelle: www.dejure.de)

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