Urteil ist "ein Witz"

PRÜM. (mr/cus) Die große Mehrheit der Anrufer in der TV -Redaktion stört sich nicht an dem Sky-Beamer in Niederprüm. Es gab aber auch kritische Stimmen.

 Lichtstrahl als Werbung für eine Diskothek: Die wenigsten TV -Leser stört die Anlage auf dem Niederprümer Stargate.Foto: TV -Archiv/Marcus Hormes

Lichtstrahl als Werbung für eine Diskothek: Die wenigsten TV -Leser stört die Anlage auf dem Niederprümer Stargate.Foto: TV -Archiv/Marcus Hormes

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Sky-Beamer (Himmelsstrahler) auf dem Dach der Diskothek Stargate eine unzulässige Werbeanlage ist (der TV berichtete). Wir wollten von den Lesern wissen, wie sie darüber denken.Hilarius Dietzen aus Prüm äußerte Verständnis für den Widerstand gegen Windkraftanlagen auf der Rommersheimer Held. Das Verbot des Strahlers sei jedoch ein Witz, zumal er im Gewerbegebiet stehe und der Lichtkegel nur von den höheren, weit entfernten Wohngebieten aus zu sehen sei. "Statt glücklich über eine so große und schöne Diskothek zu sein, werden Investoren abgeschreckt", moniert Dietzen. Auch Elvira Reusch aus Brandscheid verweist auf Windräder, die weitaus hässlicher seien als ein kleiner Strahler. Irmgard Holper aus Pronsfeld und Markus Conen aus Lünebach können das Gerichtsurteil nicht nachvollziehen. Demgegenüber spricht Richenza Diesch aus Heisdorf von "überflüssiger Luft-Licht-Verschmutzung". Die Helligkeit in der Nacht störe ungemein. Wer eine Disko suche, finde sie auch ohne Strahler. Gegen die Beamer ist auch Erwin Wünnenberg aus Daun. Der Hobby-Astronom im Verband der Sternfreunde Deutschlands betreibt eine private Sternwarte: "Wenn der Himmel erhellt wird, kann man keine Objekte mehr sehen. Außerdem werden Zugvögel fehlgeleitet." Von "totalem Blödsinn" spricht Eduard Schenkelberg aus Feuerscheid. Er kann das Gerichtsurteil in keiner Weise nachvollziehen. Vielmehr solle man sich um andere, wichtigere Probleme kümmern, wie zum Beispiel um Windräder oder um Lastwagen mit vier Strahlern, die andere Autofahrer blendeten. Auch Alois Leufgen aus Prüm kann das Urteil nicht nachvollziehen: "Das ist ein Gewerbetreibender, der nur drei Tage pro Woche geöffnet hat", meint Leufgen und fragt: "Wen schert es?" Man solle froh sein für jeden Gewerbetreibenden, der den Schlüssel nicht herum dreht und dicht macht.

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