Urteil nach Messerattacke ist rechtskräftig

Hallschlag · Das Urteil des Trierer Landgerichts gegen einen 21-Jährigen, der im Februar 2011 seinen Onkel in Hallschlag mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung der Trierer Richter bestätigt: Diese hatten den Mann wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Hallschlag. Die Staatsanwaltschaft Trier wertete das, was sich im Februar 2011 in einem Haus in Hallschlag abgespielt hatte, als versuchten Mord: Ein 21-Jähriger hatte nach einer Familienfeier, bei der reichlich Alkohol floss, mit einem Messer auf seinen 55-jährigen Onkel eingestochen. Zuvor waren die beiden Männer in Streit geraten, die Stimmung auf der Feier kippte. Als der Onkel dann auch noch seine Tochter, die Verlobte des Angeklagten, mit den Worten "Hure" und "Schlampe" beschimpfte, brannte bei dem 21-Jährigen offenbar die Sicherung durch: Jeder der acht Stiche, die sein Opfer in den Nacken, Rücken und Oberkörper trafen, hätte tödlich sein können. Doch der 55-Jährige hatte Glück und überlebte die Attacke (der TV berichtete).
Revision unbegründet


Der Anwalt des 21-Jährigen, der sich im Herbst des vergangenen Jahres vor dem Trierer Landgericht verantworten musste, bewertete das Geschehen lediglich als gefährliche Körperverletzung, sein Mandant habe nicht töten wollen. Das sahen die Richter allerdings anders: Sie folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprachen den jungen Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig: Aufgrund des angetrunkenen Zustands des Angeklagten sowie seiner Erregung zum Tatzeitpunkt hielt das Gericht den 21-Jährigen für nur vermindert schuldfähig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Ein Urteil, gegen das die Verteidigung Rechtsmittel vor dem Bundesgerichtshof einlegte - jedoch ohne Erfolg: Die Richter in Karlsruhe verwarfen die Revision jetzt als unbegründet. neb

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