Windkraft Zweiter Versuch auf der holprigen Zielgeraden

NEUERBURG · Weil der Entwurf des Flächennutzungsplans für Windkraft in der ehemaligen VG Neuerburg nicht mit den aktuellen Vorgaben des Landes vereinbar war, wurde er nun überarbeitet. Der Mindestabstand zu Siedlungen wurde vergrößert, die Mindestgröße geeigneter Flächen verkleinert.

 Die VG Südeifel ebnet durch die Überarbeitung des Flächennutzungsplans den Weg für die Errichtung neuer Windkraftanlagen.

Die VG Südeifel ebnet durch die Überarbeitung des Flächennutzungsplans den Weg für die Errichtung neuer Windkraftanlagen.

Foto: Uwe Hentschel

Auf der digitalen Karte des Planungsbüros sind vereinzelt rote Flächen. Sie stehen für die Bereiche, in denen Windkraft möglich wäre. Die Anzahl dieser Flächen reduziert oder erhöht sich, je nachdem, in welche Richtung an der Stellschraube gedreht wird. Die Stellschraube, das ist in diesem Fall die Mindestgröße für zusammenhängende Flächen, die für Windenergienutzung geeignet sind. Mit diesem Planungsinstrument lässt sich die Konzentration von Windrädern steuern und so gleichzeitig verhindern, dass auf jeder noch so kleinen geeigneten Fläche Anlagen errichtet werden.

Die Mindestgröße ist eines der wichtigen Kriterien, auf die sich der VG-Rat Südeifel in dem seit Jahren laufenden Flächennutzungsplan-Verfahren zur Ausweisung neuer Windkraftstandorte verständigt hat. Andere Kriterien sind beispielsweise die sogenannte Windhöffigkeit, also die prognostizierte Windgeschwindigkeit an bestimmten Standorten, und nicht zuletzt der Siedlungsabstand.

Was Letzteres betrifft, so hatte sich der VG-Rat bereits vor drei Jahren mehrheitlich auf 750 Meter Mindestabstand zu Siedlungen verständigt. Nur wenige Monate nach diesem Beschluss jedoch kündigte die neue Landesregierung mit der bevorstehenden Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramm eine Verschärfung der Kriterien an. Und dazu gehörte auch die Vorgabe, dass der Abstand zwischen Wohngebieten und Windkraftanlagen bei mindestens 1000 Metern liegen muss.

Die VG hatte damals die Möglichkeit, ihren Planentwurf entsprechend zu überarbeiten oder aber es darauf ankommen zu lassen. In der Südeifel entschied sich die Ratsmehrheit für Variante zwei – und bekam dafür dann die Quittung. Sowohl die Planung für den Bereich der Alt-VG Irrel als auch die der Alt-VG Neuerburg wurde von der Kreisverwaltung nicht genehmigt.

Nachdem die Verbandsgemeinde dagegen zunächst Widerspruch eingelegt hatte, entschied der Rat im vergangenen Dezember schließlich, diesen zurückzuziehen und die Planung entsprechend anzupassen. Neben der Erhöhung des Mindestabstands wurden dabei auch neue naturschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigt. Sodass sich nun im Lauf der weiteren Planung die Anzahl der geeigneten Flächen für Windräder weiter reduziert hat. Ein paar wenige Stellschrauben sind der VG allerdings noch geblieben. Und an einer dieser Schrauben wurde nun gedreht.

So hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Mindestgröße der Flächen für Windkraft von den ursprünglich vereinbarten 25 auf 20 Hektar zu reduzieren. Dadurch kommen zwei mögliche Vorrangflächen für Windkraft zwischen Alsdorf und Holsthum, die sonst außen vor gewesen wären, hinzu.

Zur Diskussion stand als Alternative auch eine Reduzierung der Mindestgröße auf 15 Hektar. Auf die Zahl und Größe der Vorrangflächen insgesamt hätte das nur jedoch wenig Einfluss gehabt. Gleichzeitig aber hätte das im weiteren Verlauf zu Konflikten mit der Landesverordnung führen können. Denn wie die VG-Verwaltung in ihrer Sitzungsvorlage erläutert, seien Mindestgrößen von 15 Hektar die Ausnahme. Und die müssten zudem „entsprechend vertiefend“ begründet werden. Darauf jedoch wird verzichtet.

Und nach der nun dritten Offenlage der Pläne wird der Rat voraussichtlich im Juni über die im Rahmen der Offenlage eingereichten Stellungnahmen beraten, um einen abschließenden Beschluss zu fassen. Damit die Entwürfe erneut der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden können.

Zu welchem Ergebnis der ganze planerische Aufwand letztlich in der praktischen Umsetzung führt, ist allerdings die andere Frage. Denn aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen für die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien hat das Interesse potentieller Windkraft-Investoren spürbar nachgelassen. Und das neue Landesentwicklungsprogramm macht das Geschäft nicht unbedingt attraktiver.

 Die Verbandsgemeinde Südeifel ebnet durch die Überarbeitung des Flächennutzungsplans den Weg für die Errichtung neuer Windkraftanlagen.

Die Verbandsgemeinde Südeifel ebnet durch die Überarbeitung des Flächennutzungsplans den Weg für die Errichtung neuer Windkraftanlagen.

Foto: Uwe Hentschel

Ratsmitglied Peter Trauden (UBV) jedenfalls hat Zweifel daran, dass sich der Aufwand und die damit verbundenen Kosten überhaupt lohnen. „Hat eigentlich schon jemand mal eine Wirtschaftlichkeitsprüfung gemacht?“, wollte Trauden bei der Sitzung des VG-Rats wissen. Die Antwort darauf kam von Bürgermeister Moritz Petry: „Es lässt sich nicht seriös beziffern, was am Ende dabei herauskommt.“

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